Minijob gekündigt, während Kündigungsfrist neuen Job beginnen?

2 Antworten

Hallo Lillifee,

wir gehen davon aus, dass du regulär immatrikulierte Studentin bist und das sogenannte Werkstudentenprivileg (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche) Anwendung findet. Die Prüfung hierfür obliegt deiner Krankenkasse und dein Arbeitgeber meldet dich auch dort an.

Neben einer Werkstudententätigkeit darfst du auch einen 450-Euro-Minijob parallel ausüben.

Welche dieser Beschäftigungen (Werkstudententätigkeit oder Minijob) zeitlich zuerst aufgenommen wurden, spielt keine Rolle.

Grundsätzlich gibt es auch kein Gesetz, welches eine Nebentätigkeit pauschal verbietet. Allerdings ist nicht jede Nebentätigkeit zulässig und manche Nebenjobs dürfen vom Arbeitgeber auch untersagt werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit gegen die berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt.

Abschließend empfehlen wir dir, dass du dich mit deiner arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wendest.

Dieses ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.

Viele Grüße,

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich habe von Arbeitskollegen gehört, dass mein Arbeitgeber beim Minijob nicht erlaubt, dass ich während meiner Anstellung dort noch wo anders arbeite.

Ein solch pauschales Verbot ist dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt, weil es unvereinbar ist mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung (Grundgesetz GG Art 12 Abs. 1).

Kann mein Arbeitgeber beim Minijob mir „verbieten“ während der Kündigungsfrist schon die neue Stelle anzutreten?

Nein!

Jedenfalls dann nicht, wenn keine Verbotsgründe vorliegen (Konkurrenztätigkeit oder relevante andere Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Beeinträchtigung des derzeitigen Job z.B. wegen Übermüdung).

Du bist auch nur dann dazu verpflichtet, Deinen jetzigen Arbeitgeber zu informieren, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder einer der möglichen Hinderungsgründe vorliegen könnte.

Allerdings beginnt die neue Stelle mit einer VOLLZEITschulung, so das ich dann 2 Wochen Vollzeit arbeiten würde und an 2 Tagen die Woche abends für jeweils 4 Stunden noch zu meinem Minijob müsste, wie sieht es da Gesetzestechnisch aus?

Wenn die tägliche Gesamtarbeitszeit 10 Stunden überschreitet, wird es "eng", weil das dann nicht mehr erlaubt ist - es sei denn, Du folgst dem Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter"; in diesem Fall aber könnte Dein jetziger Arbeitgeber sein "Veto" einlegen. Als Student darfst Du ohnehin nur 20 Wochenstunden arbeiten (von Ausnahmen in besonderen Fällen abgesehen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht