Kriminelle kampfunfähig machen mit messer?

6 Antworten

Notwehr - wenn Du Dein oder das Leben anderer retten musst.

Die Art der Notwehr muss stets angemessen sein.

Wenn es ausreicht, jmd zb in einen Raum zu sperren, dann ist das angemessen

Wenn es nötig ist, ihn mit einer Waffe zu bedrohen - und der Richter dies später auch so sieht, ist das angemessen.

Aber das Motto "haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken" ist keine angemessene Notwehr ...

Im Zweifel gehst Du direkt in den Bau.

Notwehr ist ein juristisch komplizierter Begriff.... Im Grunde reicht eine Stresssituation mit mehreren Agressoren die dich anpöbeln, dann wäre es aber überzogene Notwehr wenn du jemanden abstichst und somit strafbar. Zuschlagen dürftest du aber soweit ich weiß.

Wenn dir jemand deine Wertgegenstände abziehen möchte dann ist es Notwehr. Wenn dich jemand mit einer Waffe bedroht (was einem Banküberfall der Fall wäre) dann bist du auch save.

In einer Notwehr Situation kannst du jemanden auch umbringen und bist juristisch auf der richtigen Seite.

Wie es bei Zivilcourage ist weiß ich aber zum Beispiel nicht

Alle Angaben ohne gewähr, ich bin kein jurist

Das kommt ganz auf die Situation an. Wenn du in der Bank anwesend bist und ausser dir wären z.B. Frauen und Kinder anwesend und der Täter wäre mit einer Schusswaffe bewaffnet. Es läge also eine akute Bedrohung für alle Anwesenden und vor allem für die Kinder vor, und du hättest die Chance und Gelegenheit mit deinem Spielzeug einzugreifen, dann müsstest du das in meinen Augen sogar tun, um die Kinder vor Schlimmem zu bewahren. Vorausgesetzt, du hättest soviel Kampferfahrung, das du das ohne ein Chaos anzurichten hinbekämst. Du musst es aber nicht tun. Du bist nicht verpflichtet, den Helden zu spielen. Es wäre in meinen Augen saubere Arbeit, dem Typ an den Schädel zu treten, oder ihn, wenn es zu einem Kampf käme in Notwehr kampfunfähig zu machen, oder abzustechen. Die Alternative wäre, darauf zu warten, bis er seine Beute in Händen hat und verschwindet, dann ist es eine Sache der Fahndung nach ihm. Oder die Polizei käme und würde ihn bewegen aufzugeben, oder ihm das Licht ausblasen. Die Situation wäre aber dann für alle Anwesenden gefährlich, da es zu einer Geiselnahme mit unkalkulierbarem Ausgang kommen könnte. Das erkennen und analysieren der exakten Situation, wäre in diesem Fall entscheidend. Sollte es zu einer Geiselnahme kommen, würde ich dafür plädieren, den Kriminellen durch einen Scharfschützen final ausser Gefecht zu setzen.

Wenn man selbst angegriffen wird oder ein anderer könnte es unter Notwehr fallen. Könnte und nicht muss. Es kommt da auf den Einzelfall an.

Hallo,

das ist schnell gesagt: NEIN! Zur Notwehr musst du immer das mildeste Mittel wählen und das ist definitiv kein Messer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung