„Kredit unter 18 nicht möglich“, welches Gesetz sagt das?
Hallo, ich bin der Helfer einer Psychologin eines Kindes, welches 14 Jahre alt ist, und mir erzählt hat, dass es etwas online gekauft hat von dem Unternehmen CopeCart GmbH ich habe das Unternehmen bereits angeschrieben, dass sie es widerrufen sollen, doch sie weigern sich, da das Kind beim Kauf ein Häkchen gesetzt hat, wo das Widerrufsrecht erlöscht ist, weil diese sofort mit dem im Vertrag gelegenen Leistungen beginnen, und so weiter und sofort. worauf ich sie noch mal angeschrieben habe, dass sie An minderjährige kein Kauf zulassen können, vor allem weil der Kauf mit fünf Monatsraten durchgeführt wurde. Also eine Art von Kredit, trotzdem weigern die sich, weil sie auf ihr Recht mit Widerrufsrecht beziehen und Paragraphen… Ich möchte den nun genau mit einem Gesetz Paragraph erklären, warum dieser Kauf ungültig ist, könntet ihr mir dazu einen passende Paragraphen oder sogar ein passenden Text, den ich den schreiben kann, geben
6 Antworten
- Der Vertrag ist schwebend unwirksam nach § 184 BGB, die Erziehungsberechtigten müssen die Unwirksamkeit erklären
- Ratenkäufe dürfen die Jugendlichen und Minderjährigen grundsätzlich nicht tätigen und sind demnach grundsätzlich unwirksam, Taschengeldparagraph § 110 BGB
Hier einige Artikel zu diesem Problem:
https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/vertraege-mit-minderjaehrigen/
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wenn-kinder-online-vertraege-abschliessen/
Zu Copecart:
Viel Glück
Das ist nicht zulässig. Ratenkäufe und Kredite dürfen Minderjährige nicht abschließen. Es braucht die Zustimmung der Eltern.
Wenn das Unternehmen darauf besteht, im Recht zu sein, bleibt dir nur, entweder zu Zahlen (und dir das geld ggf von deinem Kind zurück erstatten zu lassen), oder die Zahlung zu verweigern. Dann könnten sie mit rechtlichen konsiquenzen drohen. Einen Gerichtsstreit würdest du aber vermutlich gewinnen. Es wäre ein Restrisiko, weil sie darauf setzen könnten, dass dir der Anwalt zu teuer ist. Aber eigentlich müsstest du nichts verlieren, wenn du erst mal nicht zahlst, und ihnen klar machst, dass du deine Rechte kennst:
Idealerweise könnte dir vielleicht jmd helfen, falls du einen Anwalt oder so etwas kennst, oft reicht ein einfach Schreiben von einem Anwaltsbüro.
Wie hoch ist denn der Preis. Im Rahmen des Taschengeld-Budget darf auch ein 14-jähriger Sachen kaufen.
Eine Dauerverpflichtung (Ratenzahlung) ist keinesfalls zulässig. Ein Minderjähriger darf nicht mal sein Konto überziehen.
- Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt,
- die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (§ 107 BGB@).
Beispiel: Nach dieser Vorschrift ist ein Kaufvertrag wirksam, wenn der Minderjährige den Kaufpreis mit seinem Taschengeld bezahlt.
Zitat aus
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Minderj%E4hrigkeit__Ratenzahlung&pp=4
Allerdings sollte Ratenzahlung unwirksam sein. Zumindest meines Wissens nach.
Die einzige Möglichkeit des Vertragsschluss ohne schwebende Unwirksamkeit / Abhängigkeit von der Zustimmung der Eltern ist der § 110 BGB, der sog. Taschengeldparagraf. Die entscheidenden Worte sind hier "bewirken" und "bewirkt": Der Kaufpreis muss einmalig und voll bezahlt, eben bewirkt worden sein. Sonst greift der Paragraf nicht. Dauerschuldverhältnisse können Minderjährige generell nicht abschließen. Das Unternehmen hätte keine Chance, vor Gericht zu gewinnen.
Einmalig muss er nicht sein, aber bewirkt. Wenn das nicht der Fall ist, scheidet man aus, richtig.
Ca 100€ ja, aber inwiefern kann ein Minderjähriger eine Ratenzahlung durchführen?