Krankenkasse Wiedereingliederung?

5 Antworten

Aus Erzählungen habe ich schonmal von so einem Vorgehen der TK gehört.Nach Aktenlage wurde entschieden und sogar der behandelnde Arzt angeschrieben,damit er keine weitere Krankschreibung ausstellt.

Ich würde das mit deinm Arzt besprechen. Und ich denke auch,das du es wenigstens versuchen mußt.

Notfalls evtl. ein Gegengutachten.

Nach meiner Kenntnis ist das Urteil des MDK für die Krankenkasse bindend.

Was keiner sagt ist natürlich,das es dabei darum geht, Druck aufzubauen und Geld zu sparen.

Nachtrag:googel mal unabhängige Patientenberaung.Evtl solltest du dich frühzeitig an einen Fachanwalt wenden oder an eine entsprechende Beratungsstelle,bevor sie dir das Krankengeld streichen.

Warum willst Du es nicht wenigstens mit einer Wiedereingliederung versuchen?

So eine Wiedereingliederung beginnt doch mit geringer Stundenzahl, die dann in Abständen gesteigert wird.

Du bist während der gesamten Wiedereingliederung arbeitsunfähig geschrieben und bekommst weiterhin Krankengeld. Eine Wiedereingliederung kann auch jederzeit abgebrochen werden; sie gilt dann als gescheitert.

Komm, raff Dich auf. Vielleicht geht es Dir damit auch psychisch wieder besser. Die Therapien kannst Du nebenher machen, da Du ja erst mal nur wenige Stunden arbeiten wirst.

Meine Strategie wäre gewesen, dass ich den Vorschlag angenommen hätte.

Würde es mir dann am ersten Tag der Eingliederung schlecht gehen, ginge ich schon am Morgen zum Arzt und würde mich krankschreiben lassen.

Aber jetzt zu äußern, dass ich noch Zeit bräuchte, halte ich für ungeschickt. Ich habe immer gesagt: "Das muss der Arzt entscheiden." Damit habe ich den Vorgesetzten stets den Wind aus den Segeln genommen.


AngiedieSchlaue  24.08.2021, 14:44

... würde mich krankschreiben lassen.

Während einer Wiedereingliederung ist man krank geschrieben.

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Ich finde es eine gute Sache, so kannst du dich langsam wieder an ein normales Arbeitsleben gewöhnen ... zuerst vielleicht 3 Stunden täglich, was sich mit der Zeit dann leicht steigert.

Ich wollte wissen ob die KK grundsätzlich zur Wiedereingliederung "zwingen" darf. Ich kenne mich nicht gut damit aus.

Ich habe diesen Beitrag nicht erstellt , um Motivationsschub zum Arbeiten zu erhalten - ohne dass hier irgendwer meine Diagnose kennt. Wäre es mit einem "Raff dich auf & vielleicht ist es gut für dich " getan, glaubt mir dann wäre ich längst wieder am Arbeiten. Unmöglich.


TaneaWais  24.08.2021, 15:35

Du reagierst unnötigerweise ziemlich zickig auf die Antworten die dir gegeben wurden, da sind viele dabei, die dir eine sehr kompetente Auskunft gegeben haben, schade!

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