Kommt man mit einer leichte und schwere Körperverletzung in denn Aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr?

3 Antworten

Ich habe mir dazu mal das Feuerwehrgesetz des Landes NRW (welches z.B. für mich gültig ist) durchgesehen: zu dem Punkt schweigt sich der Gesetzgeber aus, also läuft es mal wieder auf die bei der Feuerwehr übliche Leier von "jede Feuerwehr kocht ihr eigenes Süppchen" hinaus.

Aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass Bewerber mit eingetragenen Vorstrafen im Führungszeugnis aus dem Bewerbungsverfahren (sowohl BF als auch FF) ausscheiden.

Es stellt sich also die Frage, ob deine Vorstrafen im Führungszeugnis eingetragen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ausschlaggeben ist das Feuerwehrgesetz Deines Bundeslands. Da das Feuerwehrwesen Landesrecht unterliegt, kann es da von Land zu Land ein paar Abweichungen geben.

In Schleswig-Holstein beispielsweise verweist das Brandschutzgesetz auf die Mustersatzung der Feuerwehren, welche in in §3 Abs. 1 besagt

[...] Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein. [...]

In Niedersachsen ließt sich das wie folgt in §12 Abs. 2 NBrandSchG:

(2) Der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr kann als Vollmitglied angehören, wer [...]
2. für den Einsatzdienst persönlich und gesundheitlich geeignet ist und [...]

In den übrigen Bundesländern ist das meist ähnlich formuliert.

Das lässt ein wenig Interpretations- und Ermessenspielraum für die Wehrführung bzw. den Bürgermeister als obersten Dienstherrn zu. Man könnte nun aufgrund Deiner Vergangenheit eine fehlende geistige bzw. persönliche Eignung erkennen - oder man wertet das einfach als "Jugendsünde".

Ich persönlich denke, dass in den allermeisten Fällen die Jugendstrafe zumindest unter 1 Jahr kein Problem darstellen sollte. Jeder hat eine zweite Chance verdient und Menschen können sich ändern. Problematisch kann es aber bei sehr schweren Straftaten auch in der Jugend sein, wenn es sich z.B. um Mord oder Sexualvergehen handelt.

Sollte es aber kurz vor oder während der aktiven Dienstzeit zu weiteren Verurteilungen kommen, dann wäre auch ein nachträglicher Ausschluss aufgrund "fehlender charakterlicher Eignung" möglich (vgl. https://www.feuerwehr-ub.de/urteil/feuerwehrmann-mit-vorstrafen-ausschluss-vom-dienst/).

Tipp meinerseits: Wenn Du Dich für den Schritt in die Feuerwehr entscheidest, dann spiele bei Führung und Kameraden von Anfang an mit offenen Karten. Denn in der Feuerwehr geht es viel um Vertrauen. Und wenn sowas dann mehr oder weniger lange geheim gehalten wird und dann "hintenrum" bekannt wird, dann wird das von den Kameraden meist negativ aufgefasst. Wenn man von anfang an sagt, was los ist, dann geht das für die meisten ok. Die warten dann einfach ab und machen sich im Laufe der Zeit ein eigenes Bild.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Du kannst sicher mal nachfragen dort.


verreisterNutzer  20.07.2021, 23:33

Wie genau? Ich versauen mir das somit selber

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Irrelevant2003  21.07.2021, 00:39
@verreisterNutzer

Natürlich... Aber du kannst die Polizei sicher mal fragen, ob das ein Problem sein könnte. Die sollten dir da schon sagen können, wie das rechtlich aussieht. Bei der Polizei darfst du definitiv mit sowas NICHT arbeiten.

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