Können übrige Urlaubstage wirklich verfallen?

10 Antworten

Das müsste im Vertrag stehen.

Mal so, mal so.

Meine Tante hat 3 oder 4 Monate Urlaub insgesamt. Bei ihr stapelt sich das.

Als ich vor einem halben Jahr noch Angestellt war, war das immer fix geregelt. 2x2 Wochen Betriebsurlaub und 1 Woche konnte man sich aussuchen. Ein glück bin ich davon weg.

Da es Vertragsabhängig ist, ob Urlaubstage verfallen oder nicht, muss dieses vertraglich geregelt sein.

Ich bin mit Kirchentarif angestellt in einem Pflegeheim. Wenn ich nicht im ersten 1/4 Jahr des nächsten Jahres meinen Urlaub aufgebraucht habe, dann verfällt dieser, ausser bei Sondergenehmigung, weil nachweislich keine Möglichkeit war, diesen zu nehmen, wie Krankeit etc.

Mein Burder arbeitet in einer Privatfirma. Der darf seine Urlaubstage sammeln, um auch einmal für mehr als einen Monat einen großen Urlaub zu machen oder auch, um in ein paar Jahren, früher in Rente gehen zu können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Ihr habt beide teilweise recht!

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende genommen werden. Geschieht das nicht, verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Jahr ist nur vorgesehen, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden kann!

Danach ist nunmehr gefestigte Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrsverfällt. Für Fälle der Scheinselbstständigkeit eines Arbeitnehmenden gilt nach Auffassung des EuGH diese Grenze von 15 Monaten nicht.

Grüße Daniel

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alltagsfragen, Probleme, Ratschläge, Tipps & Hinweise
GutenTag2003  21.10.2023, 12:48
 verfällt er ersatzlos. 

Das ist seit der Europäischen Rechtsprechung, nicht mehr uneingeschränkt der Fall

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Bei mir im Betrieb ist das so geregelt, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende verfällt.

Ausnahme: Wenn man den Urlaub nicht nehmen konnte (z.B. wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen (zu viel Arbeit, etc.)).

Im Ausnahmefall muss der Resturlaub dann aber bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt auch dieser.

GutenTag2003  21.10.2023, 12:48
 sonst verfällt auch dieser.

Das ist seit der Europäischen Rechtsprechung, nicht mehr uneingeschränkt der Fall

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Hoppenla  21.10.2023, 12:49
@GutenTag2003

So ist die Regelung in meinem Betrieb, steht auch so in der Betriebsvereinbarung.

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Sie koennen nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachweislich auf den moeglicherweise bevorstehenden Verfall hingewiesen und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt hat. Sonst nicht.

Im Vertrag steht das ueblicherweise wohl eher nicht drin.