Klinikblöcke in der Ausbildung zum NFS?


25.02.2024, 19:10

Und natürlich welche Aufgaben darf man übernehmen?

2 Antworten

Hauptsächlich ist man in der Anästhesie, Notaufnahme und auf Intensivstationen tätig. Man schaut auch nicht nur zu sondern assistiert und unterstützt gerade auf den Stationen auch die Krankenpfleger bei Pflegetätigkeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Man ist nie ein ausschließlicher Zuschauer, weder wenn man das Krankenhauspraktikum für die Qualifikation zum Rettungssanitäter absolviert und schoneinmal gar nicht während der praktischen Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern im Rahmen der Ausbildung zum Notfallsanitäter.

Letztendlich, ist in der Anlage 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) geregelt, in welchen medizinischen Fachbereichen die praktische Ausbildung an geeigneten Krankenhäusern stattfinden muss und im groben auch, welche Tätigkeiten man währenddessen übernimmt bzw. man zu erlernen hat. Im Wesentlichen ist es so, dass die Anästhesie mit insgesamt 280 Stunden den größten Anteil ausmacht, gefolgt von der Notfallaufnahme mit 120 Stunden und der Intensivstation mit ebenfalls 120 Stunden. Der Rest entfällt auf andere medizinische Fachbereiche, wovon 80 Stunden tatsächlich auf die allgemeine Pflegestation entfallen. Wenn man im jeweiligen Fachbereich neu ist, dann wird man die ersten zwei Tage überwiegend zuerst zuschauen und vorbereitende sowie assistierende Tätigkeiten ausführen. Wenn man dann dem dortigen Personal etwas besser bekannt ist, dann wird man auch selbstständig arbeiten bzw. wird die geforderten medizinischen Maßnahmen unter deren Anleitung und Aufsicht ausführen. Auch heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen, werden dabei eine Rolle spielen. Letztendlich muss man mehr oder weniger damit rechnen, dass das dortige Personal nicht unbedingt vollumfänglich darüber bescheid weiß, was man während seiner Ausbildung konkret zu erlernen hat bzw. was die jeweiligen Lernziele sind. Hier ist man dann selber gefordert und muss dieses entsprechend dann darauf hinweisen und das Erlernen der jeweiligen Maßnahmen "einfordern". Abschließend entscheidet bei heilkundlichen Maßnahmen jedoch selbstverständlich der verantwortliche Arzt, ob man diese machen darf oder nicht.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.