Kleingewerbe für eine App bereits notwendig?

2 Antworten

Du betreibst bereits ein Gewerbe. Das ist gemäß § 14 GewO von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge gibt es da nicht. Selbst wenn dein Gewerbe Verlust macht, muss es angemeldet sein.

Die Verwaltungsgebühr (einmalig) beträgt in den meisten Städten zwischen 20 und 30 €.

Diese Frage beantwortet sich recht schnell nach einem Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG):

  • die Tätigkeit muss selbstständig sein (eigenverantwortliches Handeln, keine Weisungsgebundenheit)
  • Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z.B. Lieferung von Waren und Handel)

Ich hoffe ich kann dir damit helfen. Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Masta91 
Fragesteller
 03.07.2020, 20:17

hi, das heißt ja , die frage ist lohnt sich das bei den beträgen?

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