Kleines Messer am Schlüsselbund veboten?
Ist so eine art mini Schweizer Taschenmesser mit schere und Messer
6 Antworten
Nein, das ist nicht verboten.
Allerdings kann es sein, dass du damit das Hausrecht einiger Einrichtungen verletzt.
Zudem ist es mir unersichtlich, wozu das notwendig ist.
Das stimmt natürlich. Das Messer kann allerdings auch gegen einen verwendet werden.
Allgemein gilt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Strengere Regeln gelten z.B. durch Hausrecht oder in sog. WVZ (Waffenverbotszonen)
Nein, Besitz und Führen ist gesetzlich erlaubt. Eventuell kann es mancherorts durch Hausrecht verboten sein, z.B. in der Disco.
Nein.
Abgesehen davon, dass nach 3 Tagen der Anhänger eh ausreisst
Sicher? Die Befestigung besteht aus Stahl.
Ja ganz sicher.
Das ist ein Miniatur Schweißpunkt, die kleinste Belastung Reicht, dann bricht er. Bzw das Material aussenrum
Ich hatte jahrelang ein Victorinox Classic am Schlüsselbund, und gerissen ist da gar nichts.
Es ist nicht verboten.
Kann vielleicht irgendwann mal Nütlich sein eine kleine Schrere dabei zu haben