Kleinen Hund in eine Mietwohnung trotz verbot?

10 Antworten

gleiches Recht für alle, also eure Nachbarn sind neu mit Althund, dieser wurde erlaubt, somit darf er keine Unterschiede machen. Tierhaltung ist generell erlaubt nach neuem Mietrecht, daher mal höflich beim Anwalt nachfragen und dem Vermieter bei einer Tasse Kaffee nochmal ruhig das Thema ansprechen.Ich gehe natürlich davon aus, dass ihr den gleichen Vermieter habt, wie die Nachbarn, sonst stimmt meine Aussage nämlich leider nicht.


anitari  27.03.2017, 13:32

Tierhaltung ist generell erlaubt nach neuem Mietrecht, 

Nein.

Der Vermieter darf die Haltung von Hunden und Katzen nicht mehr generell und grundlos verbieten.

1

Nein. Gleiches Recht für alle. Der Vermieter kann nicht einem Mieter den Hund erlauben und Dir verbieten - das ist ein Eigentor. Du kannst diplomatisch an die Vernunft des Vermieters appellieren und ihn bitten auch Dir den Hund zu genehmigen. Du kannst dem Vermieter zusätzlich versichern, dass Du für etwaige Schäden an der Wohnung aufkommst.


anitari  27.03.2017, 13:29

Der Vermieter kann nicht einem Mieter den Hund erlauben und Dir verbieten 

Doch, kann er.

0
DanBam  27.03.2017, 13:35
@anitari

Der Vermieter-Bund zum Thema...

"Die Haltung von Hunden und Katzen ist verboten“, zitiert Vermieter H. aus dem Mietvertrag, den Familie Maier abgeschlossen hat. Zweifel an seiner Forderung lässt er keine: „Spätestens nächsten Monat ist der Hund weg.“ Was können die Maiers tun, damit ihr vierbeiniger Mitbewohner bei ihnen in der Mietwohnung bleiben darf? Herbert Weber vom Mieterbund Bodensee erklärt, was  das Mietrecht zur Tierhaltung in der Wohnung sagt.

Generelle Verbote sind nicht zulässig

Ein generelles Verbot im Mietvertrag, Hunde und Katzen zu halten, ist unwirksam, hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Daher kann sich Herr H. nicht darauf berufen. Stattdessen müssen die Interessen der Maiers, des Vermieters und auch der Nachbarn berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Auch die Nachbarn stört Bello nicht, weil er ein freundlicher Hund ist, der nur ganz selten bellt. Die Erdgeschoss-Wohnung der Maiers ist mit 95 Quadratmetern auch groß genug, um den tierischen Mitbewohner artgerecht zu halten. In unserem Fall können sich die Maiers freuen: Bello darf bleiben. Nachdem der  Mieterbund Bodensee Herrn H. auf die Rechtslage aufmerksam gemacht hatte, nahm der Vermieter seine Forderung zurück.

Tierhaltung darf nicht willkürlich verboten werden.

Was aber, wenn der Vermieter der Hundehaltung zustimmen muss? Wenn der Vermieter Hunde nicht mag, dürfte ihm die Genehmigung schwerfallen. Dennoch darf er nicht willkürlich oder pauschal entscheiden, hat der Bundesgerichtshof festgestellt. Ob ein Hund in der Mietwohnung möglich ist, muss anhand der Größe des Hundes und der Wohnung, aber auch an seiner Rasse und seinem Charakter entschieden werden. Wenn der Hund so gehalten wird, dass niemand von ihm belästigt wird, kann auch ein Vermieter nicht nein sagen. Anders sieht dies zum Beispiel bei einem Kampfhund aus: Haben Nachbarn Angst, darf der Vermieter sehr wohl seine Zustimmung zur Hundehaltung verweigern.

0
marla80  27.03.2017, 13:33

doch, kann er

0
DanBam  27.03.2017, 13:40
@marla80

Man könnte dem Vermieter eine gewisse Willkür in seiner Entscheidung unterstellen. Um den Hausfrieden zu wahren wäre es vielleicht notwendig dass sich beide Hunde und Herrchen im Haus beschnuppern, damit festgestellt wird, dass keine Störung von den Tieren ausgeht. Im Sinne des Hausfriedens zu handeln wird dem Fragesteller sicherlich nicht schwerfallen. 

0

Hallo,

grundsätzlich darf ein Vermieter natürlich entscheiden, ob er die Hundehaltung in seiner Wohnung/seinen Wohnung erlaubt. Er darf diese Hundehaltung nicht per se im Mietvertrag ausschließen.

VOR dem Hundekauf muss also die Frage an den Vermieter gestellt werden, ob er diese erlaubt oder nicht. Der Vermieter kann mit einem guten Grund ablehnen.

Natürlich muss er beachten, möglichst alle Mieter gleich zu behandeln. Aber wenn er vor vielen Jahren einem Mieter die Hundehaltung erlaubt hat (dem mit dem Dobermann), dann kann er in der Zwischenzeit natürlich über die Hundehaltung anderer Meinung sein. Vllt. sind es zu viele Hunde, vllt. gab es Beschwerden, vllt. wurde der Schmutz nicht entfernt - was auch immer.

Daher kann er natürlich jetzt die Hundehaltung verbieten. Es kann ja nicht sein, dass er eine einmal getroffene Entscheidung niemals wieder ändern könnte.

Etwas anderes wäre es, wenn der demnächst einem anderen Mieter die Hundehaltung erlauben würde - dann düftet ihr zurecht die Gründe anzweifeln, aus denen er euch die Haltung verboten hat.

Aber so müsst ihr seine Entscheidung hinnehmen - oder aber über den Klageweg (langwierig und meist sehr teuer) versuchen, die Hundehaltung zu erzwingen. Ist aber auch "gefährlich", denn das kann schnell dazu führen, dass es viele "Beschwerden" gibt und ihr daher aufgefordert werdet, den Hund wieder abzuschaffen.

Gutes Gelingen

Daniela


weda2013 
Fragesteller
 27.03.2017, 15:01

Er hat es ja jetzt den neuen Mietern erlaubt den Hund mit in die neue Wohnung zu nehmen . 

0
dsupper  27.03.2017, 15:12
@weda2013

Ah ok, das hatte ich anders verstanden ...

Aber trotzdem ist es Sache des Vermieters, wem er was erlaubt. Dabei fließen in seine Überlegungen und Entscheidungen ja auch noch andere Gründe mit ein:

Mögliche Kriterien sind u.a.:

- Rasse und Größe des Tieres
- weitere Tiere in der Wohnung
- Umfeld der Wohnung (etwa Stadtwohnung oder Wohnung auf dem Land)
- Anfälligkeit der Wohnung (beispielsweise Zerkratzen von Parkett)
- persönliche Verhältnisse des Mieters (Alter, berechtigte Interessen)
- persönliche Verhältnisse des Vermieters und der Mitbewohner (eventuelle Tierallergie)
- Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Miethaus
- bisherige Handhabung des Vermieters (Gleichbehandlungspflicht aller Mieter) sowie
- besondere Bedürfnisse des Mieters (etwa Blindenhund, Therapiezwecke, soziale Vereinsamung).

Vllt. solltet ihr noch einmal ein ruhiges, vernünftiges Gespräch mit eurem Vermieter suchen und um eine Erklärung und seine expliziten Gründe bitten.

4

Ja, er darf das. Ich an Eurer Stelle würde mir keinen Hund zulegen oder mir eine andere Wohnung suchen.

Zunächst mal Hund ist Hund. Egal ob Dobermann oder so eine kleine Trethupe.

Der Vermieter kann die Haltung verbieten, wenn er einen plausiblen Grund dafür angibt.


Einafets2808  27.03.2017, 15:51

Deine Recherchen die du unter jeder Antwort postest sind ja schön und gut. 

Ein generelles verbot ,wo es explizit im Vertrag steht, ist nicht mehr zulässig. 

Dennoch darf der Vermieter,entscheiden ob er einen Hund im Haus haben möchte oder nicht. 

Auch darf er einen weiteren Hund ohne Probleme Ablehnen.

Mit Begründung, anständiger Begründung, darf er eine Haltung verbieten. Und es gibt genug Gründe warum man keinen Hund im Mietshaus haben möchte. 

Dreck, evtl.Allergien, Störung. 

Auch darf ein Vermieter, die Haltung auch wieder verbieten,wenn der Hund andere Hausbewohner belästigt. Das Wohl der Hausgemeinschaft steht da an oberster Stelle. 

Ohne Erlaubnis (schriftlich) geht so eine Hundeanschaffung richtig in die Hose. 

Fristlose Kündigung,im schlimmsten Fall. Und du wirst vor die Wahl gestellt Hund oder ausziehen. Und die meisten entscheiden sich dann doch für die Abschaffung. 

Sowas fällt immer zu Lasten des Hundes. Also bitte besser recherieren, bevor du anderen Mut machst,sich ohne Erlaubnis einen Hund an zuschaffen. 

1