Kleinanzeigen Betrug anzeigen?
Hallo, ich habe bei Kleinanzeigen einen Parajumpers Mantel bestellt für 140€ per Überweisung da die Dame kein Paypal hatte. Als es ankam stellte ich an mehreren Faktoren fest, dass die Jacke gefälscht ist (Kunstfell, anderes obermaterial als bei Original, Code und noch einige weitere). Ich hab der Verkäuferin es so geschildert, sie schrieb dann sie hätte sie selber über Kleinanzeigen gekauft daher wisse sie es nicht und sie hätte die gesagt dass es original ist, und dass ich sie nicht nerven solle. In der Anzeige nannte sie jedoch „Parajumpers Mantel“.
Laut meinem Wissen muss ich mich als Käufer nicht noch mal extra informieren, wenn jemand schreibt Marke xy, dann ist als Käufer davon auszugehen dass es sich um Marke xy handelt. Wenn man es ganz pingelig sieht ist der Verkauf von Plagiaten auf Kleinanzeigen sowieso verboten. Habe sie bereits bei Kleinanzeigen gemeldet, wobei bisher nichts rumkam. Wie würdet ihr damit umgehen?
3 Antworten
Die Verkäuferin hat einen Mantel eines bestimmten Herstellers angeboten. Den hat sie bisher nicht geliefert.
Ob sie von der Fälschung wusste oder nicht ist irrelevant.
Du forderst sie schriftlich und nachweisbar (also per Einschreiben aber ohne Rückschein) zur Nachbesserung gem § 437 BGB auf und setzt eine Frist von 14 Tagen (genaues Datum angeben).
Heißt, sie muss einen original Mantel liefern. Das wird sie nicht können.
Alternativ kannst Du ihr ja evtl anbieten, vom Kauf zurück zu treten, wenn sie den Kaufpreis plus alle Dir entstandenen Kosten erstattet, und Dir einen bezahlten Versandschein zusendet.
Viel mehr wirst Du wohl nicht rausholen können, ohne Gefahr zu laufen, viel Geld zu investieren (Anwalt) aber am Schluss doch nichts zu bekommen.
Habe ihr bereits angeboten dass ich ihr den Mantel gegen Rückerstattung zurückschicke, darauf ist sie allerdings nicht eingegangen, scheint also für sie nicht in frage zu kommen
Sehr spezielle Frage.
Wahrscheinlich musst du dich bei einer Beratungsstelle der Polizei erkundigen, um dich nicht als Besitzerin von gefälschten Artikeln selbst strafbar zu machen.
Soll ich nun dir glauben, oder dieser Rechtsanwältin?
Wer Marken fälscht oder Plagiate verkauft, macht sich strafbar – hohe Geldstrafen und in besonders schweren Fällen Freiheitsentzug können die Folge sein. Wer sich nur eine gefälschte Handtasche oder Luxus-Sonnenbrille aus dem Urlaub mitbringt, braucht beim Zoll nicht mit einer Strafe wegen Markenfälschung rechnen.
https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenfaelschung-und-die-konsequenzen.html
Ahh , moment. ich sehe gerade du meinst nur den Kauf und Besitz.
Danke für deinen Hinweis.
Ich hatte "Ver"Kauf und Besitz gelesen, weil Kauf und Besitz dasselbe sind ;)
weil Kauf und Besitz dasselbe sind
Nö. Wenn du etwas kaufst, dann bist du der Eigentümer, aber noch lange nicht der Besitzer, wenn du es zum Beispiel jemand anderes "leihst".
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt geht es um eine Sache, auf die du nach dem Kauf zugreifen kannst. Das ist ein Merkmal für Besitz. Dass du durch den Kauf auch Eigentümer bist, ändert es nicht. Natürlich kannst du dein Eigentum verleihen und vermieten. Das ist dann aber ein anderer Zeitpunkt und du musst dazu die Sache aus deinem Besitz hergeben.
Meine Kommentar auf deine Antwort war allgemeingehalten ... genauso wie der weitere Kommentar.
Bitte verstehe das Geschriebene, und versuch es nicht zu verdrehen, nur weil man dich darauf hinweist, dass das was du schriebst nicht ganz korrekt war.
Meine Kommentar auf deine Antwort war allgemeingehalten ... genauso wie der weitere Kommentar.
Dein Problem. Der Sachverhalt der Fragestellerin ist eben nicht so allgemein und dein Antwort habe ich auf den Sachverhalt bezogen. Wenn du das nicht akzeptieren kannst, lass es.
Im Übrigen habe ich mich für deinen Hinweis bedankt und geantwortet:
"Danke für deinen Hinweis.
Ich hatte "Ver"Kauf und Besitz gelesen, weil Kauf und Besitz dasselbe sind ;)"
Wenn du auch diesen höflichen Kommentar nicht akzeptieren kannst, lass es . Aber nerv nicht bis zum St. Nimmerleinstag :)
"Als es ankam stellte ich an mehreren Faktoren fest, dass die Jacke gefälscht ist"
Ein Merkmal von Besitz.
Wenn ich mir die NEU-Preise dieser Marke anschaue, so liegen die alle weit über 500 €.
Da stellt sich mir dann die Frage, wieso du meinst, du würdest für läppische 140 € dann einen solchen Mantel bekommen, selbst wenn er gebraucht ist.
Sei es drum ... du müsstest der Dame nun beweisen, dass sie wissentlich ein Plagiat verkauft hat, was du nicht kannst.
Du kannst sie natürlich dennoch anzeigen, aber davon bekommst du dein Geld auch nicht wieder.
Geld müsstest du dann also auf Zivilrechtlichem Wege einklagen. Und da muss man dann sehen, ob es die Sache überhaupt wert ist.
Gebrauchte Mäntel kann man bei Kleinanzeigen häufig unter 200€ kaufen. Habe bereits ein anderes Modell original für 80€ bekommen können
Der Kauf und Besitz von Plagiaten als Privatperson ist nicht verboten.