Klausur bewertet zurückgegeben und trotzdem mit 6 gewertet?
Ich habe heute in der Berufsschule Notenbesprechung gehabt und eine 3 in Englisch als Zeugnisnote bekommen. Da ich in Englisch schon vor der Berufsschule sehr gut war stehe ich Normalerweise 1. Nicht nur Normalerweise sondern ich habe nachweislich alle Klausuren und Vokabeltests mit 1 benotet bekommen .Nun im Nachgang bewertet meine Lehrerin eine schon zurückgegebene 1 bei sich als 6 da ich kein Attest für den erst Termin abgegeben habe. Trotzdem habe ich die unterschriebene 1 vorliegen für die ich auch gelernt habe. Darf die Lehrerin im Nachgang die Note ändern auch wenn die Klausur schon zurück gegeben wurde und dies erst bei der Notenbesprechung verkünden oder muss sie mir die Note geben welche sie zurück gegeben hat?
2 Antworten
Wenn du bei einer Klausur unentschuldigt gefehlt hast, ist die 6 natürlich gültig.
Du hast beim Ersttermin unentschuldigt gefehlt. Dass das erst später auffiel ist natürlich blöd, aber rechtens.
Ich kenne es nur so dass der Lehrer sich entscheiden kann ob der Schüler die Klausur nachschreiben darf oder nicht sobald er sie aber unterschrieben zurück gegeben hat ist ist die Sache klar.
Du hast unentschuldigt bei der Klausr gefehlt und wurdest fälschlicherweise zum Nachschreiben zugelassen
selbstverständlich zählt dann die Nachschreibenote nicht - siehe oben ...
Obwohl sie unterschrieben und benotet zurück gegeben wurde?