Klarna Mahnung obwohl retourniert?

4 Antworten

Klarna ist ein Rechnungservice für sehr viel Firmen, ich habe schon oft über Klarna bestellt und immer gute Erfahrungen gemacht. Ich nehme mal an, dass in Deinem Fall Klarna keine Rückmeldung von peoplesplace darüber bekommen hat, dass die Ware von Dir zurückgeschickt worden ist und dann mahnen die natürlich. Ich würde es Ihnen einfach mailen oder da anrufen, um es zu klären.

Ich würde Ihnen von Klarna - das ist ein Bezahldienst oder auch eine Art Treuhänder - unbedingt abraten. Bezahlen müssen Sie ohnehin. Warum nicht gleich mit Sofortüberweisung etc. Klarna treibt gnadenlos das Geld ein. Jede Mahnung kostet 4,50 €. Überweist man erst nach dem Zahlungsziel von lediglich 10 Tagen !!, werden wieder 4,50 € fällig und separat in Rechnung gestellt. Sollte es zu Überschneidungen kommen, also Überweisung und erneute Mahnung, wird trotzdem 4,50 € Mahnung fällig. Wenn der Betrag laut Zahlungsziel nicht auf dem Konto von Klarna eingegangen ist, gibt es wieder eine Manung mit 4,50 €. Der Sitz ist in Schweden. Streiten Sie sich hier mal ... Nein Danke. Diese Abzocke braucht kein Mensch. Kaufe auch nichts mehr bei Medimops. Die stecken offensichtlich unter einer Decke.

Klarna hat eine Überweisungs frist, wenn diese nicht einhalten werden kann musst du die Frist vorher verlängern! Denn die Rücksendung kann natürlich auch einige Tage dauern, außerdem müsste dem Paket ein Zettel zur Reture beiliegen. Wenn du die Frist verlängert hättest, wäre wohl nichts passiert. In deiner Situation kann ich dir leider nicht helfen, nur Tips fürs nächste mal geben. Ich hatte mit Klarna bisher keine Probleme

Und wie soll ich vorgehen?

Aufpassen, was ich dir jetzt auf den Weg gebe:

  1. Im Juni 2014 wurde das Widerrufsrecht im Fernabsatz novelliert und EU-weit vereinheitlicht. Im Zuge dessen ist es laut Gesetz so, dass die bloße Rücksendung eines Artikels nicht automatisch den Widerruf erklärt. Man sollte also zusätzlich noch ein Schreiben auf den Weg geben, dass man den Vertrag widerruft.
  2. Du bist beweislastig dafür, dass du a) die Sache retourniert hast b) diese angekommen ist. Im Zweifel müsstest du auch beweisen, dass du keinen leeren Karton zurück gesandt hast.
  3. Versand von Briefen ausschließlich per Einwurfeinschreiben. Rücksendung auch beleghaft.

Also mach dich mal schlau, dann poste nochmal.