Kirchenaustritt ab wann wird die Steuer nicht mehr abgezogen?

2 Antworten

Hallo,

Der Austritt gilt für den Monat, in dem er stattgefunden hat, ab März war keine Kirchensteuer mehr zu vereinnahmen. Dies wurde ggf. zu spät vom Finanzamt gemeldet, im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs bekommen Sie die Steuer erstattet.

Ist ein wenig Googlen zu mühselig? Hier z.B. die Situation in München:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Kirchenaustritt.html

Im Kapitel "Allgmeine Informationen" findet sich:

Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt wird wirksam, sobald die Austrittserklärung dem zuständigen Standesbeamten zugegangen ist (nicht schon bei Einwurf in den Briefkasten des Kreisverwaltungsreferats). Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Nichtselbstständig Beschäftigte

Im Laufe des Jahres 2013 haben bundesweit alle Arbeitgeber auf das elektronische Abrufverfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmale (sogenannte ELStAM-Verfahren) umgestellt. Ihr Arbeitgeber erhält automatisch die Änderung Ihrer Kirchensteuermerkmale. Bei diesem Vorgang kann es zu Verzögerungen kommen. Das bedeutet, dass die Änderung erst in der nächsten oder übernächsten Gehaltsabrechnung rückwirkend berücksichtigt wird.

Die möglicherweise zuviel gezahlte Steuer kann sicher beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden.