Kindesunterhalt während Elternzeit?

3 Antworten

Elternzeit gibt es für dich nur dann, wenn du mindestens ein Drittel der Zeit mit deinem Kind zusammenlebst.

Unterhaltstechnisch wäre das dann das Wechselmodell und somit sinkt logischerweise der Unterhalt, den du zahlen musst für den Sohn.

in der Elternzeit bin kriege jch nur 65% meines Lohnes

Kläre das unbedingt mit der Elterngeldstelle.

In der Elternzeit bekommst du nämlich KEINEN Lohn, sondern Elterngeld. Das ist eine Lohnersatzleistung und die gibts nicht vom Arbeitgeber, sondern muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden.

Wenn deine Ex-Frau alleinerziehend ist nach §24b EStG, dann stehen ihr nämlich auch die zwei "Papamonate" beim Elterngeld zusätzlich zu. Diese zwei Monate könnt ihr logischerweise nicht doppelt nehmen, sondern nur einer von euch.

Es müsste sich dann nach deinem aktuellen Gehalt richten, das heißt wenn du weniger bekommst, musst du für die Zeit auch weniger zahlen. Du kannst ja in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, wie viel deiner Exfrau zusteht

du zahlst den unterhalt weiter wie bisher. wie soll das mit der elternzeit ablaufen, wenn das kind bei der km wohnt.