Kindergeld wenn man die Schule abbricht?

3 Antworten

Sofern Du noch nicht volljährg bist, sollte Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr weitergezahlt werden.

Andernfalls nur, wenn Du in Ausbildung oder ausbildungssuchend bist.

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, daran kann ein Anspruch also nicht mehr scheitern.

Unter 18 Jahren haben die Eltern ohne eine Voraussetzung Anspruch auf Kindergeld, der Job muss der Familienkasse trotzdem gemeldet und nachgewiesen werden.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss dann eine Voraussetzung erfüllt werden, also z.B. in schulischer oder betrieblicher Ausbildung sein, studieren oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend suchend gemeldet sein und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein.

Solange du nicht mehr als 520€ verdienst bekommst du oder deine Eltern weiterhin Kindergeld bis du 18 bist (bei bestimmten Bedingungen bis 25), also ganz unabhängig davon, ob du in die Schule gehst, oder arbeitest.