Katalysator geklaut Werkstatt?

4 Antworten

Grundsätzlich gehört es zu den Nebenpflichten der Werkstatt aus dem Reparaturvertrag, dass das zur Reparatur gegebene Fahrzeug durch die Werkstatt im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt wird. Verstößt die Werkstatt dagegen, kann sie in Haftung genommen werden.

Das wird allerdings deine Kaskoversicherung tun, also die Werkstatt in Regress zu nehmen.

Die Frage ist, ob es dir das Wert ist: Nimmst du deine Kasko in Anspruch, geht deine SF Klasse runter. Du legst nach ein paar Jahren drauf.

Ein Anwalt der - mit mäßigen Erfolgsaussichten - die Werkstatt verklagt , möchte auch Geld.


autofragede 
Fragesteller
 12.06.2022, 13:47

Ich bin mir sicher, dass im Teilkasko es keine Abstufungen der SF-Klasse gibt. Wenn, dann nur im Vollkasko.

0
ProxiCent  12.06.2022, 13:52
@autofragede

Stimmt, das läuft sogar innerhalb Teilkasko, also hast du das deiner Versicherung gleich gemeldet?

Grund für die steigende Anzahl an Kat-Klaus ist der Inhalt des Bauteils. Dieses besteht nämlich aus dem Edelmetall Platin, für das es am Markt aktuell einen stetig wachsenden Preis gibt. Betroffen vom Klau sind vor allem ältere Fahrzeuge wie Opel Astra oder VW Golf.

Der Schaden eines Kat-Klaus beläuft sich je nach Fahrzeug, Alter und Einbaukosten auf 500 bis über 2.000 Euro. Wer eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, kann den entstandenen finanziellen Schaden darüber abwickeln. Wer keine Teilkaskos und dazu noch ein altes Auto hat, bleibt auf seinen Totalschaden sitzen.

Achtung: Wer sich als Opfer eines Katalysator-Klaus überlegt, danach einfach ohne das Bauteil weiter zu fahren, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. Zudem steigen durch das Fehlen eines Kats Abgas- und Lärmemissionen. Auch die Laufkultur und Leistungsabgabe des Motors sinken.

1

Egal, der war doch eh kaputt! Ansonsten muss die Werkstatt haften wenn es auf deren Grundstück passiert ist.🤓

Hi, einfach der Teilkasko den Sachverhalt schildern. Die haftet ja grundsätzlich bei Diebstahl. Ob die sich dann von der Werkstatt das Geld zurückholen kann, das lass mal deren Sorge sein.

Die Werkstätten sind gegen so was versichert. Mit dem Auftrag übernehmen sie die Gewährleistung der Unversehrtheit. Haben die keine, dann müssen sie selbst haften. Wird bei dir im Keller ein Kasten Bier geklaut, kann auch nicht die Brauerei dafür haften.