Karambit in Deutschland grundsätzlich verboten?

4 Antworten

Umgang, also Kauf und Besitz ab 18 Jahren, da Waffe!

Führen verboten, also nur was für Zuhause.

Dort ist es seit 06.07.2017 lt. WaffG und AWaffV (13) in einem verschlossenem Behältnis aufzubewahren...

Also nix mit rumliegen lassen...

Woher ich das weiß:Hobby

Verboten sind sie nicht, aber sie dürfen erst ab 18 erworben werden und unterliegen einem Führungsverbot.

serendipxty 
Fragesteller
 03.09.2019, 17:32

Das heißt ich dürfte sie kaufen, jedoch nicht besitzen? oder wie soll ich das jetzt verstehen?!

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Stadewaeldchen  03.09.2019, 17:33
@serendipxty

DU darfst die kaufen und auch Besitzen. Nur Führen darfst du sie nicht. Zu Hause darfst du gerne eine ganze Schrankwand voll von den Dingern haben und auch in deinem Garten die Rosen damit schneiden.

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serendipxty 
Fragesteller
 03.09.2019, 17:36
@Stadewaeldchen

Perfekt. Vielen Lieben dank! Dabei ist es auch egal, dass die Klinge 13,5cm lang ist? Und würde ich beim Shipping auch Probleme mit dem Zoll oder sowas kriegen?

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SuperKuhnibert4  03.09.2019, 17:37
@serendipxty

Du darfst es nur kaufen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, und dann auch nur jemandem schenken, der mindestens 18 Jahre alt ist.

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Stadewaeldchen  03.09.2019, 18:38
@Leestigter

Wovon redest du? Im WaffG wird nur von Schißwaffen gesprochen, die verschlossen aufbewahrt werden müssen.

Ansonsten nenn bitte Ross und Reiter falls ich mich irren sollte.

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Leestigter  03.09.2019, 19:26
@Stadewaeldchen

Hast du wurklich seit über zwei Jahren geschlafen und die letzte Änderung nicht mitgekriegt.

Genau wie von @SuperKunibert4 angegeben ist das seit 06.07.2017!..

Ich fasse es nicht...,

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Leestigter  03.09.2019, 19:29
@serendipxty

Klingenlänge interessiert nicht, da Waffe und damit eh nicht führbar!

So Teile sind auch mit 5cm Klinge nicht führbar und erst ab 18, ect...

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Stadewaeldchen  03.09.2019, 19:33
@Leestigter
Hast du wurklich seit über zwei Jahren geschlafen und die letzte Änderung nicht mitgekriegt.

Scheinbar, aber Waffenrecht ist nicht so mein Alltagsthema.Ich habs mehr mit Verkehrsrecht und da treff ich ab un an sogar immer noch Leute, darunter auch Polizisten, die Änderungen der StVO von vor über 20 Jahren noch nicht mitgekriegt haben. Von daher sind 2 Jahre nicht viel.

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nein, es ist nicht verboten, solange du 18 bist und solange der Besitzer es nicht in der öffentlichkeit mit sich rumträgt

Karambit sind nicht komplett verboten, jedoch gelten sie als "Reißwaffe", daher:

  • Besitz unter 18 Jahren verboten
  • Führen generell verboten.
Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber