Kann meine Chefin mich kündigen oder abmahnen weil ich wegen dem Streik der Rheinbahn Homeoffice gemacht habe?

4 Antworten

Ja das kann abgemahnt werden, ist aber mEn diskutier- und anfechtbar. Du hast deine Arbeit offenbar gemacht und ihr Bescheid gegeben. Sichere dich für die Zukunft besser ab und trefft Absprachen dafür wie vorzugehen ist, wenn du aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht zeitig zur Arbeit kommen kannst

Dafür kannst du easy abgemahnt werden.

Ist unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit.

Ob deine Bahn streikt, interessiert keinen.

Nein, ihr Schweigen ist keine Genehmigung.

Nur in ganz speziellen Welten ist Schweigen Zustimmung.

Bei 2 Vollkaufleuten mit Geschäftsb eziehung zb.


SirAndiusNr2  12.02.2023, 23:48

Das mit dem schweigen ist falsch. Selbst bei privaten ist das möglich. Nennt sich konkludentes handeln. Trifft allerdings in diesem Fall nicht zu.

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XXXErMannXXX  12.02.2023, 23:50
@SirAndiusNr2

Ja, konkludentes Handeln.

Aber dann schweigst du auch nicht.

Der an der Kasse zieht deine Ware konkludent übers Band.

Wenn er gar nichts macht, kannst du auch nicht damit einfach rausgehen.

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SirAndiusNr2  12.02.2023, 23:55
@XXXErMannXXX

Ähm doch. So hat man mir das in meiner kaufmännischen Ausbildung beigebracht.

Jemand kommt morgens in den Laden und zieht ne Fresse wie 3 Tage Regenwetter. Er legt das das Geld passen hin und nimmt sich Wortlos eine Bild und geht.

Das war ein gültiger Kaufvertrag.

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XXXErMannXXX  12.02.2023, 23:58
@SirAndiusNr2

Ja, aber das hier nicht, das ist was völlig anderes.

Wenn sie ihm die Aufträge, die er morgen bearbeiten soll, zugeschickt hätte, das hätte funktioniert.

Aber versuch es jetzt gleich bei deinem Chef.

Schreib es ihm auch direkt.

Sehr geehrter Herr Müller,

ich erlaube mir, morgen dem Büro fernzubleiben und meine Arbeiten im Home-Office zu erledigen.

Ihr Schweigen werte ich als Zustimmung.

Und dann guck, was er dir morgen früh sagt, wnen er dich anruft.

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Natürlich kannst du dafür abgemahnt werden.

Es ist dein Problem, wie du zur Arbeit kommst. Ja, du kannst abgemahnt werden.