kann mein anzeigen wenn der andere einen toten beleidigt hat?

8 Antworten

In der Schweiz: Artikel 175 regelt die Verleumdung von Toten oder Verschollenen. Strafklage können die Angehörigen einreichen. Die Verleumdung von Personen, die seit mehr als dreißig Jahren tot sind oder als verschollen gelten, ist straflos.

In D ist das nicht strafbar.


Algengruetze  15.10.2020, 14:24

Natürlich ist es strafbar nach 189

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Das was hier geschrieben wird, stimmt nur zum Teil. Es gibt einen ähnlichen Straftatbestand: Störung der Totenruhe. Dieser Straftatbestand des §168 wäre aber nur erfüllt, wenn die Person mehr macht, als schlecht reden, z.B. den Sarg mit Farbe ansprüht o.ä.; in diesem Fall ist das wohl nicht so.

Dennoch könnte hier das "postmortale Persönlichkeitsrecht" (in Drittwirkung) greifen, das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitet wird. Das ist jedoch ein Recht, das nur vor dem Zivilgericht durchgesetzt und ggf. entschädigt werden kann. Ob und inwiefern das greift, hängt vor allem davon ab, was und wie die betreffende Person über den Toten sagt. Ein allgemeines Schlechtreden im Sinne von "ich mochte den nie, der war immer blöd zu mir" ist nicht ausreichend, die Aussage müsste gewissermaßen beleidigend o.ä. sein. Außerdem wäre es nötig, dass die betreffende Person die Ansicht in der Öffentlichkeit vertritt oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Wenn die Person wirklich das postmortale Persönlichkeitsrecht verletzt, würde ich sie zunächst darauf hinweisen und sie bitten, das zu unterlassen. (Wenn das nichts bringt, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.)

Da gibt es keine Strafe. Wer sollte ihn anzeigen ??


Viadrus  06.07.2009, 14:55

Die Hinterbliebenen z.B.

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rufmord??? Wenn dann machs mit Anwalt, aber lohnt sich nicht....


Auswanderer  03.07.2009, 14:12

Rufmord geht nur, wenn die Person noch lebt.

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189 stgb , verunglimpfung, ist die einschlägige norm des bundesdeutschen strafgesetzbuchs.