Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?

7 Antworten

Vor dem Amtsgericht geht das aber nicht vor dem Landgericht.

https://www.dr-wachs.de/blog/2014/02/28/ohne-anwalt-vor-gericht-wie-richtig-verhalten

Schau Dir mal den Link an, da steht wie man sich verhalten und google mal:

Kann man sich vor Gericht selbst vertreten als Kläger

Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:57

Alles klar, ja danke für den Link.

Ich weiß ja nicht wie dass dann in echt dort so ausschaut, aber ich kann mir gut vorstellen wenn ich einfach den Vertrag herzeige und erkläre dass ich nichts davon erhalten habe und halt die Fragen ehrlich beantworte die gestellt werden, kann ich ja ohne weiteres, dann schaut es nicht schlecht aus.

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Nein nicht mit deinem Verständnis von Gericht.

Du hast zu viel TV geschaut.

Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:48

Noch so einer, was habe ich den nicht verstanden?

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Atemu1  05.10.2019, 23:07
@Lisa20002

Nur weil du recht haben willst, heißt es nicht dass du Recht bekommst.

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Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:09
@Atemu1

bisschen mehr Details wenn ich bitten darf

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Atemu1  05.10.2019, 23:25
@Lisa20002

Ein richtiger ist unparteiisch und darf ausschließlich, nach dem geltenden Gesetz und Recht handeln.

Auf welches Recht willst du dich stützen.

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Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:26
@Atemu1

Schonmal was von freier beweiswürdigung gehört`?

Wohl eher nicht oder?

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Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:28
@Atemu1

Vertrag, Chatverlauf, Transatkionshistorie

Ich frage mich gerade wieso ich das hier noch einmal extra schreibe

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Atemu1  05.10.2019, 23:33
@Lisa20002

Abwarten, auch wenn ich noch nicht richtig davon überzeugt bin.

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Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 23:34
@Atemu1

Kannst du das vielleicht auch begründen?

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Atemu1  05.10.2019, 23:37
@Lisa20002

Das Letzte Wort hat der Richter wenn es zu der Gelegenheit kommt, nicht wir.

Deswegen abwarten, wie sich alles entwickeln kann.

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In Deinem Fall ist eine Gerichtsverhandlung nicht nötig. (nur bei Widerspruch)

Du ziehst das gerichtliche Mahnverfahren durch. Wenn er nicht zahlt, wird gepfändet.

Alles Gute!

Er müsste die Zahlung ja belegen mit Quittung oder Überweisungsauftrag. Kann er ja nicht.

Bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR kannst du dich selbst vertreten. Ist zumindest mein letzter Stand.

Lisa20002 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:58

Wusste ich gar nicht dass das davon abhängt, aber gut zu wissen.

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