Kann man provozierenden Autofahrer anzeigen?

6 Antworten

Anzeigen kann man im Prinzip alles, sollte dann aber Zeugen haben oder andere Beweismittel, damit nicht Aussage gegen Aussage steht.

Wenn deine Freundin noch bei dir im Auto war, also du nicht schon auf der Rückfahrt, dann kann sie ja bezeugen, dass du nicht einfach rücksichtslos einen Spurwechsel gemacht hast und den Hintermann dadurch zu starkem Bremsen veranlasst hast....

Natürlich kann deine Freundin auch das nachfolgende Verhalten des Fahrers bezeugen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Klar kannst Du das anzeigen. Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung. Da Deine Freundin das bezeugen kann, wird die Anzeige auch nicht ganz erfolglos sein.

kann ich sowas anzeigen auch wenn nichts passiert ist?

Anzeigen kannst du jeden. Ob es etwas bringt, ist fraglich.

Wenn du weißt, dass es ein Firmenwagen war, kennst du ja den Arbeitgeber. Der freut sich sicher zu wissen, dass seine Mitarbeiter in seinem Namen wie Idioten unterwegs sind.

Polizei und Gerichte haben wichtigeres zu tun, als euren vollkommen unwichtigen Streit aufzuarbeiten.

Lass es einfach gut sein und schau, dass du zukünftig niemandem den Vorrang nimmst.

FouLou  21.11.2023, 15:17
Polizei und Gerichte haben wichtigeres zu tun, als euren vollkommen unwichtigen Streit aufzuarbeiten.

Sofern das verhalten korrekt beschrieben ist geht soetwas gar nicht. Das ist kein unwichtiger streit mehr. Dem gehört der führerschein entzogen.

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Interesierter  21.11.2023, 15:32
@FouLou
Dem gehört der führerschein entzogen.

Dem FS ebenfalls.

Und nun? Wahrscheinlich wären beide gut beraten, den Ball flach zu halten.

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FouLou  21.11.2023, 15:55
@Interesierter

Eigentlich nicht nein. Wir haben hier ja keine Einfahrtsituation. Sondern eine Blockierte Spur. Blockierte spur bedeutet Reissverschluss verfahren. Alleine das Vorbeifahren an ihm in diesem falle währe schon ein verstoss gegen die Strassen verkehsordnung. Sofern bereits der vordermann vorbeigefahren ist.

Siehe dazu: §7 absatz 4 stvo.

Er hat in diesem falle noch nicht einmal eine vorfahrt genommen.

Klar man kann wegen absatz 5 argumentieren. Aber der Verstoss gegen absatz 5 steht in absolut keinem verhältniss zu dem verhalten des hintermannes in dieser situation.

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Interesierter  21.11.2023, 16:26
@FouLou

Kleine Lücke im ungebremst fließenden Autobahnverkehr in die der FS aus dem Stand reingefahren ist.

Wenn das mal keine Gefährdung ist.

Das Verhalten des anderen Autofahrers spielt bei dieser Bewertung überhaupt keine Rolle. Das sind zwei komplett getrennte Vorgänge.

Realistischerweise haben sich beide komplett verantwortungslos gezeigt, weswegen dementsprechende Sanktionen gegen beide auch nur folgerichtig wären.

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Klar kannste das anzeigen. Auch wenn er vieleicht bei deinem Raussziehen ggf. bremsen musste rechtfertigt das nicht dieses unsinnige verhalten.

Für soetwas wäre es gut eine Dashcam zu haben. Weil ansonsten wird er einfach sagen: ne war ich nicht. Der vorteil du hast deine freundin noch als zeugin. Also würde sich das vieleicht sogar lohnen. De sollte der führerschein abgenommen werden.

Wenn du sagst das das nen Firmenwagen war. War denn die firma ersichtlich? Vieleicht kann man dort einfach mal anrufen und sich beschweren das ein mitarbeiter fahren wie der Henker.