Kann man Mehrwertsteuer zurück bekommen?

5 Antworten

Ja, wenn der Unternehmer den Gegenstand für sein Unternehmen verwendet um damit dann andere Umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erbringen wird die Umsatzsteuer die er beim Einkauf zahlt erstattet bzw. mit der Umsatzsteuer die er für seine Leistungen abführen muss verrechnet. (Sog. Vorsteuerabzug).

Dafür gib der Unternehmer Monatlich (oder pro Quartal) eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Dort erklärt er seine Umsätze für die von ihm erbrachten Leistungen und berechnet die entsprechende Umsatzsteuer die dafür zahlen muss. Davon Wird die Umsatzsteuer ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde abgezogen und es wird nur der rest bezahlt. Gerade wenn man größere Investitionen vorgenommen hat, kann es auch einen sog. Vorsteuerüberhang geben. Der wird dann erstattet.

Der Nettobetrag stellt dann Betriebsausgaben (Anschaffungskosten) dar und und mindert den Gewinn (ggf verteilt auf die Nutzungsdauer) der dann bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Gewerbersteuer ist


Ja, kann er. Allerdings muss er vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Er macht dann eine Umsatzsteuervoranmeldung (in der Regel monatlich) und zieht die gezahlte Umsatzsteuer von der ab, die er von seinen Kunden bekommen hat.

Das nur in aller Einfachheit und Kürze.

Wenn er umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung gewählt hat, geht es nicht.

Wenn er nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt, geht es selbstverständlich und zwar so:

Über seine Umsatzsteuervoranmeldung kann er seine fällige Umsatzsteuer aus inländischen Umsätzen um die Vorsteuer aus betrieblich veranlassten Lieferanten-Rechnungen kürzen. Übersteigen im Voranmeldungszeitraum die Vorsteuerbeträge die fälligen Umsatzsteuerbeträge, führt es zu einer Umsatzsteuer-Erstattung, die vom Finanzamt zurück erstattet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Händler führt die erhaltene MwSt ans Finanzamt ab und kann die bezahlte Vorsteuer, bei Erwerb von Waren oder Vermögenswerten mit der MwSt verrechnen. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, bekommt er Differenz vom FA erstattet.

Produktionsmittel sind für Unternehmen steuerabzugsfähig.