Kann man in Deutschland die Geburt machen, wenn man in einem anderen Land/Kontinent wohnen?
Ich wandere in ein paar Jahren nach Kanada aus und möchte dort dann mit der Familienplanung starten. Ich möchte die Geburt aber lieber hier in Deutschland machen und frage mich, ob das möglich ist. Ich möchte beim Auswandern direkt die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch-kanadische Staatsbürgerschaft) beantragen.
Nach der Geburt kann man ja im Krankenhaus das Kind beim Standesamt eintragen lassen, aber wir wollen ja dann wieder nach Kanada nach der Geburt. Ist es möglich, die Geburt in Deutschland zu machen, wenn man eigentlich in Kanada wohnt und wie ist es dann mit der Staatsbürgerschaft des Kindes und mit dem Eintragen (also in welchem Land das Kind dann eingetragen werden soll/kann/muss).
2 Antworten
wie ist es dann mit der Staatsbürgerschaft des Kindes und mit dem Eintragen
Das Kind wird automatisch die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten, egal wo auf der Welt es geboren wird. Bei einer Geburt in Deutschland wird es ebenfalls die kanadische Staatsanbgehoerigkeit erhalten, wenn du (oder der Vater des Kindes) diese ebenfalls besitzt.
Die Geburtsurkunde wird beim fuer den Geburtsort zustaendigen Standesamt ausgestellt.
Ich möchte beim Auswandern direkt die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch-kanadische Staatsbürgerschaft) beantragen
Einwanderer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, eine Niederlassungserlaubnis besitzen und mindestens drei der letzten fünf Jahre vor ihrer Antragstellung in Kanada gelebt haben, um die kanadische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Darüber hinaus müssen sie in Englisch oder Französisch kommunizieren können, und die Sprachkenntnisse durch einen Sprachtest oder einen Hochschulabschluss in Englisch oder Französisch nachweisen.
Zudem müssen die Antragsteller einen Einbürgerungstest bestehen, mit dem sie Landeskenntnisse sowie Kenntnisse über ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten nachweisen.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Abstammungsprinzip. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall nicht aufgrund der Geburt in Deutschland, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird.
Alles Gute für dich!
Nur zur Geburt geht schon alleine deswegen nicht weil du die letzten 4 Wochen vor der Geburt nicht fliegen darfst.
Auch nach der Geburt nehmen die meisten Airlines erst Babys die mindestens 2 Wochen alt sind mit, medizinisch empfohlen ist aber zu warten bis das Baby mindestens 2 Monate alt ist.
Du wirst also mindestens 6 Wochen Aufenthalt in Europa einplanen müssen.
Und natürlich die 3.000 - 10.000 € die so eine Geburt kostet den krankenversichert bist du in Deutschland ja dann nicht mehr.
Das heißt, ich kann die Geburt in Deutschland machen und dann wieder nach Kanada zurückgehen? Also nur zur Geburt wieder nach Deutschland und danach wieder nach Kanada zurück?