Kann man Genossenschaftsanteile einer Wohnung bei Auszug beibehalten?

5 Antworten

Anteile nach Auszug behalten

Das ist grundsätzlich möglich, es sei denn die Satzung sieht etwas anderes vor - es gibt i. d. R. ja auch eine Verzinsung, die, heutzutage, vergleichsweise recht hoch ist.

Die Anteile können aber auch, mit Zustimmung der Genossenschaft, veräußert werden, wenn man auszieht.

Das empfiehlt sich in einigen Fällen, da man die Rückzahlung der Anteile meist erst ca. 2 Jahre später erhält (je nach Satzungsregelungen) - man braucht sie aber oft, um die Kaution für die neue Wohnung zu zahlen.

Wenn man sie veräußert, muß man ggf. einen Preisnachlaß an den Erwerber in Kauf nehmen - aber das könnte man verschmerzen, wenn man das Geld unbedingt zeitnah benötigt.

Wenn du ausziehst kannst du deine Genossenschaftsanteile behalten. Eine Verkaufspflicht ist mir nirgends bekannt und wäre rechtlich auch fraglich.

Ob du Anteile als reine Investition ohne Wohnwunsch kaufen kannst, kann jede Genossenschaft selber festlegen. Manche erlauben es, andere nicht, andere zeitweise. Ich habe mir letztes Jahr für 40.000 Euronen Anteile einer großen BG in einer Kleinstadt bei München gekauft, die nehmen momentan wegen anstehender Bauprojekte Investoren auf. Verzinsung gut, Sicherheit m.E. nahe 100%. Nicht meine erste BG-Anlage.

Ich denke beibehalten geht, weil die Abteile müssen ja explizit gekündigt werden und wenn Du nicht die Anteile kündigst verbleiben die und werfen weiterhin Gewinn ab.

Ich glaube, die sind auch offen für jede externe Anlage.

.... bei uns nicht, da gibt es Anteile nur an der Genossenschaft selbst und wenn die den Bach runtergehen, sind die auch mit weg.

Zum Glück können die meisten schwimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt auf die jeweilige Satzung der Genossenschaft an.

Ich konnte meine behalten, als ich weg gezogen bin.