Kann man dem Finanzamt seine Steuerschuld auch in Cent Münzen bezahlen?
9 Antworten
Da jeder Berufstätige ein Girokonto hat und auch in der Vergangenheit das Amt dir da Geld drauf überwiesen hat, gehe ich mal davon aus, dass das Amt ein Recht auf eine Überweisung deiner "Schuld" hat. Im umgekehrten Fall wäre aber auch denkbar, dass sie dir das Zählen der Münzen in Rechnung stellen, oder dich bitten, es ihnen vorzuzählen, damit die Summe ich nach dem 4 Augenprinzip ermittelt wird. Ich tippe also auf Eigentor für/gegen dich.
Was soll das bringen?
Denke nicht das du große Summen mit 100.000 1cent stücken zahlen kannst
Es gibt die Regelung, dass man bei einer Barzahlung nicht mehr als 50 Münzen auf den Tisch legen darf - mit Ausnahme der deutschen Bundesbank.
Ich denke die findet auch hier Anwendung - und im Zweifelsfall wird vermutlich jedes Gericht diese Regelung als Orientierung nehmen, sie ist einfach plausibel.
Probier es aus. Nur zu. Nimm dir einen Anwalt und versuch das einzuklagen. Sag bescheid wenn du verloren hast.
auf die schnelle gefunden:
Sie dürfen einen Beutel mit bis zu 50 Münzen auf den Tresen legen. Dies stellt nach dem Münzgesetz die Höchstmenge an Münzgeld dar, die ein Geschäft oder auch die Gastronomie akzeptieren muss
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/wie-viel-geldmuenzen-sind-erlaubt
Somit gilt das nicht für Ämter/Behörden.
Es wäre naiv das anzunehmen. Aber wie gesagt, nehm dir einen Anwalt und probier es aus. Das Urteil darfst du hier dann gerne veröffentlichen.
Ich bin nicht der FS. Wer gibt einer Behörde das Recht, die Annahme einer Schuld zu verweigern?
Der pragmatische Menschenverstand. Weißt du eigentlich wie schwer eine größere Summe in Münzen ist? Deswegen gibt es doch das Gesetz. Der Gesetzestext lässt im Wortlaut mit der Formulierung "oder auch" weitere Fälle offen, weil wirklich alle Bezahlungen aufzuzählen Unfug ist. Siehst du das anders, ist das schön. Will jemand den Stiefel durchziehen muss er klagen. Welchen Ausgang ich da vermute habe ich bereits erwähnt.
Warum sollten Geschäfte und Gastronomie ausdrücklich erwähnt werden? Ein Gesetz wird doch immer eindeutig definiert.
Es müsste dort schlicht "niemand muss mehr als 50 Münzen akzeptieren" stehen. Tut es aber nicht!
Hab' gerade das hier gefunden! Es geht also doch verständlich ; - )
Rechtsgrundlage: VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Artikel 11:
... Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
Nein, das geht nur Bargeldlos.
Bei Bargeld muss man auch nur max. 50 Münzen annehmen. Zu mehr ist man nicht verpflichtet.
Außerdem würdest du dir selber schaden, denn Kleingeld ist sehr teuer bei der Bank. Du zahlt für 0,50€ in Centstücken 2,50€ Gebühren.
Das wird im Münzgesetz Paragraph 3 geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
Nur die Bundesbank spielt eine Sonderrolle, wie in Absatz 2 zu sehen, also kann sich das Finanzamt an Absatz 1 halten.
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