Kann man bei Rettungssanitäter schnuppern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht verboten, da kann ich mich nur den anderen Antworten anschließen, allerdings sehr schwierig. Mit 14 Jahren hast du wohl kaum eine Chance, das ist einfach nicht mit den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes vereinbar (Dienstzeiten, Überstunden bis in die Nacht hinein, Konfrontation mit Dingen, die sehr belastend sein können). Wenn dann erfordere das zumindest einen Haufen schriftlicher Zustimmungen deiner Eltern. Aus diesem Grund, ist meist die Volljährigkeit Voraussetzung, seltener auch 17 Jahre, jedoch dann auch eher weniger im Bereich der Notfallrettung sondern hauptsächlich/ausschließlich im Bereich des qualifizierten Krankentransportes, auch einem Bereich des Rettungsdienstes, der seinen Schwerpunkt aber im Transport und der Betreuung der Patienten und weniger in der medizinischen Versorgung hat. Neben der Volljährigkeit fordern einige Rettungsdienste zumindest eine "Grundqualifikation" auch für "Mitfahrer" neben der Regelbesatzung. Im Bereich der Notfallrettung ist dies in der Regel Rettungshelfer (320 Stunden, in Rheinland- Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen kürzer, Zugang auch meist er ab 17/18 Jahren) und im Bereich des qualifizierten Krankentransportes Sanitätshelfer (organisationsintern geregelt, zwischen 48 und 80 Stunden, Zugang in der Regel ab 16 Jahren).

Nachfragen kannst du natürlich, aber mache dir nicht allzu große Hoffnungen, vollwertig aktiv werden kann man im Rettungsdienst eben erst mit 18 Jahren aus gesetzlichen Gründen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hi,

Kann man bei Rettungssanitäter schnuppern?

Grundsätzlich sind Hospitationen und Schülerpraktika im Rettungsdienst möglich - verboten sind sie jedenfalls nicht.

Die Voraussetzungen variieren allerdings von Organisation zu Organisation und zum Teil auch von Wache zu Wache; so zum Beispiel beim Mindestalter.

Da das "Arbeitsumfeld Rettungsdienst" kaum bis gar nicht mit den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vereinbar ist und Du durchaus sehr unschöne Dinge erleben kannst, wird oftmals ein Mindestalter festgesetzt - oftmals ist das die Volljährigkeit.

Minderjährige Praktikanten werden eher selten angenommen und wenn nur unter Beachtung von teilweise strengen Auflagen.

Ob es bei dir in der Nähe möglich ist, kannst Du am einfachsten durch einen Anruf klären - angesichts deines sehr jungen Alters würde ich allerdings von eher schlechten Chancen ausgehen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich schließe mich der Antwort von SaniOnTheRoad an: Verboten ist es nicht, aber schwierig ranzukommen.

Bei uns werden beispielsweise definitiv keine minderjährigen Mitfahrer mehr mitgenommen. Und Volljährige nur, wenn sie ehrenamtlich in der selben Hilfsorganisation tätig sind (Sanitätsdienst, Kat-Schutz usw.). Für besondere Fälle werden Ausnahmen gemacht, z.B. fuhr mal ein Landrat mit.

Aber man weiß ja nun nicht, wie das bei dir aussieht, ob du vielleicht in einer Stadt wohnst, in der mehrere unterschiedliche Rettungsdienste agieren... Im Zweifel gilt der einfache Grundsatz: Fragen kostet nichts.

Frage einfach dort an. Schildere kurz, warum Dich das interessiert. Viel Glück.