Kann man bei einer Wohnung, die man gerne beziehen würde, darum bitten, dass sie saniert wird?
Könnte man das beim Vermieter anfragen, ist sowas überhaupt möglich? Müsste man sowas dann selber ggf. bezahlen?
7 Antworten
die Bitte kannst du selbstverständlich gegenüber dem Vermieter vor Unterschrift unter dem Mietvertrag äussern
Man kann darum bitten und der Vermieter kann das dann ggf. auch machen. Allerdings wird er die Wertsteigerung vermutlich bei der Miete berücksichtigen, d. h. die Miete wird etwas höher
.
Also: Die Wohnung ist dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und whrend der Mietzeit zu erhalten. Das ist eine der Hauptpflichten!
Wenn deine Wanne und die Kloschüssel noch einwandfrei funktionieren, hast du keinen Anspruch auf Erneuerung, bestenfalls könntest du eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Das würde dann bedeuten, dass du jährlich 8% (davon monatlich 1/12) der bereinigten (Instandhaltungsaufwand ist abzuziehen) Kosten dafür zusätzlich zahlen musst. Der Vermieter kann das mit dirvereinbaren, muss er aber nicht.
Mein Vermieter wechselt nach jahrelangem Gebrauch Wanne, Klo und Waschtisch grundsätzlich aus wenn die Wohnung neu vermietet wird (ohne Aufschlag). Nun kommt es auf den Zustand der Sanitär in der W. an. Eine total versiffte Kloschüssel und angerauhte Wanne wären schon Anlass zur Erneuerung.
Fragen knnst du gerne. Verpflichtet ist der Vermieter aber nicht dazu. Du kannst höchstens verlangen daß Mängel beseitigt werden.
Kein Vermieter wird aber was dagegen haben wenn du Sanierungsarbeiten aus deiner Tasche bezahlst
Sanieren ist etwas mehr wie Renovieren. Nein, das kannst du nicht verlangen.
Du kannst nichtmal ne Renovierte Wohnung verlangen.
Wenn etwas gemacht ist, sei froh.
Der VM kann sich den Mieter aussuchen und wenn ihm deine Forderungen nicht gefallen, dann bekommst du die Wohnung eben nicht.
Sanieren darfst du auch nicht selber, bzw brauchst das Einverständnis des VM dazu. Renovieren kannst du selber bzw selber in Auftrag geben.
Wenn Klo und Wanne noch nicht abgenutzt sind, du aber neu machen willst, dann mußt du mit deinem VM darüber reden, das es nach deinem Auszug drin bleiben kann, das du nicht zurückbauen mußt.
Sind Klo und Wanne abgewohnt, ja dann hast du ein Recht auf neue. Allerdings erst nach Einzug. Das vor Einzug zu fordern kann auch nach hinten los gehen.
Kann ich verstehen. Hätte halt gern ein neues Klo und Wanne