schimmel in der wohnung. unten an der fußleiste. was tun mit vermieter?
Wir haben an der Wetterseite in allen Räumen, Schlafzimmer, Bad, Küche an der Fußbodenleiste Schimmel. Nach abmessen ist das genau da wo der Sockel des Hauses ins Mauerwerk übergeht. Außen am Boden wächst Moos.Ich lüfte und heize. Der Vermieter sagt wir schwitzen zuviel und ich soll mehr heizen. Der Sachverständige sagt, dass es der Betonboden ist und der Vermieter sanieren müsste. Leider geht das erst im Frühjahr. Nun zwei Möglichkeiten. Entweder verschimmeln mir die Möbel oder ich heize die komplette Wohnung wie blöd. Kann ich dafür jetzt schon die Miete kürzen bis saniert ist oder bleibe ich auf der Heizkostenabrechnung sitzen bis saniert ist. Wenn er das überhaup tut. Danke für Infos
7 Antworten
ich würde auf jeden fall die miete kürzen, da der schimmelbefall laut sachverständigem nicht eigen versuchsacht wurde. um wieviel und ob die heizkosten in rechnung gestellt werden können, kann am besten die verbraucherzentrale oder ein anwalt abklären
Bei mir ist in den letzten Tagen auch in der Dusche irgend ein Teil kaputt gegangen, so dass Wasser in die Wand lief und diese total aufgeweicht hat. Das ist auf alle Fälle Sache des Vermieters. Und da Schimmel gesundheitsschädlich ist, muss er den Schaden unverzüglich beheben. Wenn nicht, ist meiner Meinung nach, auf alle Fälle eine Mietkürzung drin. Wobei ihr eher auf eure Gesundheit, als aufs Geld schauen solltet!
Hier scheint aufsteigende Feuchte die Ursache zu sein. Gibt es einen Keller darunter? Wenn ja, wie sieht der aus? Oder handelt es sich um eine Souterrain-Wohnung ohne Keller? Ist Feuchte aus dem Erdreich die Ursache, muss der Sockelbereich isoliert werden, was eine größere Maßnahme bedeutet. Die befallenen Stellen kann man bisweilen mit Spiritus desinfizieren. Heizen muss man , aber normal. Die Heizkosten müssen natürlich bezahlt werden. Möbel sollten nicht zu nah an den Wänden stehen - also ein paar Zentimeter abrücken. Das alles hilft schon. Mietminderung kann gemacht werden. Allerdings würde ich hier einen Fachanwalt zu Rate ziehen oder den Mieterverein, da Mieter selbst in der Regel zu viel mindern, was fast immer einen Prozess nach sich führt.
bevor mann die miete kürzt immer einen rechtsanwalt aufsuchen und dort genau erkundigen wieviel man kürzen darf
Am besten erstmal wenn der Vermieter nicht einsichtig ist die Miete 20% mindern, aber nicht die ganze Miete das ist nicht zulässig.
Wenn dann noch keine Einsicht dann muss man leider den Weg über Sachverständiger und Anwalt nehmen um sein Recht bzw. Geld zurück zubekommen.
Tut mir leid das ist aber leider unserer Rechtsstaat wo man als Mieter fast keine Rechte mehr hat. Hurra Deutschland (Ironisch)
Gruß Siigmal