Kann ich mein Führerschein dadurch verlieren?
Moin, ich war gestern mit 3 Freundinnen unterwegs 1 war bei mir im Auto und 2 in dem anderen Auto hinter uns, meiner Beifahrerin ging es gestern nicht gut also sie war kurz vorm brechen also bin ich langsamer als erlaubt gefahren also anstatt 70 km/h so 50kmh und dann in der 50ziger Zone 40 km/h und hinter mir hat sich eine Schlange gebildet anschließend als wir zuhause angekommen sind is noch einer mit seiner Frau hinterher gekommen und hat die Polizei gerufen da ihm das nicht gepasst hat und hat dann der Polizei behauptet das ich angeblich Slalom gefahren wäre dann das ich mittig gefahren bin das keiner überholen kann und ja das ich halt zu langsam war aber es gab keine beweiße nur von denn beiden Zeugen Aussagen, dann haben wir unsere Aussage gesagt das es meiner Beifahrerin nicht gut geht und das das mit dem Slalom nicht stimmt und so weiter jetzt wollte ich fragen kann ich deswegen mein Schein verlieren weil das ist ja Aussage gegen Aussage und ich habe ja eh nichts schlimmes gemacht da man ja langsamer fahren darf🤷♂️
Mit freundlichen Grüßen
Elvin
3 Antworten
Wenn du nichts getrunken hast passiert auch nichts. Es gibt schon komische Leute.
Manche können nicht mal Straßenschilder lesen. Bei uns im Ort ist ab 22.00Uhr 30km Beschränkung. Es fahren aber alle schneller. Der schnellste bis jetzt war 150kmh. Dafür fahren sie am Tag 30kmh statt 50. Angeber gibt es immer und überall.
Fahre immer so dass du sicher bist.
Der Meinung bist nicht nur du. Wir Anwohner haben uns schon bei vielen Stellen beschwärt aber keiner macht was. Nicht mal als einer sein Auto hochkant an dem Baum im Biergarten geparkt hat.
Meister, wenn du in der Fahrschule aufgepasst hättest, wüsstest du, dass das HÖCHST-Geschwindigkeiten sind. Es gibt an keiner Stelle eine Vorschrift über Mindestgeschwindigkeiten. Selbst auf Autobahnen nicht. Da muss nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges größer als 60km/h sein.
Einzig grundloses "bummeln" kann als Verkehrsbehinderung gewertet werden und ist dann eine Ordnungswidrigkeit.
ja da hast du recht aber ich bin ja nicht grundlos langsamer gefahren sondern weil es meiner Freundin nicht gut ging und ich habe das auch genau so der Polizei gesagt
Halbwahr,
es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit allerdings kann "zu langsam fahren ohne triftigen Grund" nach §3 Absatz 2 als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Ob die Polizei den Grund als "triftig" ansieht ist ihr überlassen. LG
warum hat deine Freundin denn "gebrochen" .. (?!) .. vielleicht, weil du vorher zu schnell gefahren bist . oder war Alkohol im Spiel .. (?!) .. das kommt alles komisch rüber . wenn du clever gewesen wärst, denn wärest du wenigstens ins Krankenhaus gefahren, dann könnte dir keiner was ..
auf der anderen Seite gehört aber auch eine gewisse Überwindung deiner Gegnerin, also Anzeigenden, dazu, bei der Polizei vorstellig zu werden ..da muß also noch was anderes vorgefallen sein, außer nur "langsameres fahren" .
Wer 150 in einer 30er Zone fährt ist kein Angeber sondern schwerst psychisch gestört und sollte auf keinen Fall ein Fahrzeug bewegen dürfen...