Kann ich die argentinische Staatsbürgerschaft beantragen ohne die deutsche zu verlieren?

Cwmystwyth  29.10.2021, 13:42

Kurz zum Hintergrund gefragt: möchtest Du Dir aus beiden Gesellschaften das beste heraus picken? Immer dahin gehen, wo es am bequemsten oder am vorteilhaftesten ist?

DiddyK0ng 
Fragesteller
 29.10.2021, 13:49

Ich besuche jedes Jahr meine Familie in Arg. Aktuell ist es leider ziemlich nervig (man braucht mehrere Papiere für die Einreise). Der Pass würde die Einreise erleichtern.

5 Antworten

obwohl ich ja das Recht auf beide habe. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ja eigentlich erlaubt.

Auch in Argentinien?


DiddyK0ng 
Fragesteller
 29.10.2021, 13:43

Ja, habe diesbezüglich mit dem Konsulat gesprochen. Argentinien ist damit einverstanden, ich sollte nur mit dem zuständigen Büro abklären, dass ich die deutsche nicht verliere. Dort meinte man das ich die argentinische nicht beantragen kann ohne die deutsche zu verlieren was meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt.

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DerCaveman  29.10.2021, 15:44
@DiddyK0ng
Dort meinte man das ich die argentinische nicht beantragen kann ohne die deutsche zu verlieren was meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt.

Das ergibt insofern einen Sinn, als die deutsche Staatsangehoerigkeit bei Erhalt einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit auf Antrag verloren geht, die nicht die eines anderen EU Staates oder die der Schweiz ist. Sie geht aber nicht auch dann verloren, wenn man die auslaendische Staatsangehoerigkeit aufgrund des dortigen Staatsangehoerigkeitsrechts ohne Antrag erhalten hat.

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Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur erlaubt, wenn die beiden Staaten darüber einen Vertrag gemacht haben.

Beispiel Deutschland - Türkei


DerCaveman  29.10.2021, 15:31

Voelliger Quark!

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iQhaenschenkl  29.10.2021, 17:19
@DerCaveman

Ich war bei der Vorstellung der bilateralen Verträge zwischen der Türkei und Deutschland dabei. Erzähle keinen Unsinn hier!

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DerCaveman  30.10.2021, 02:12
@iQhaenschenkl

Nachdem ich mich in meinem vorherigen - inzwischen zu recht geloeschten - Kommentar wohl etwas im Ton vergriffen hatte, versuche ich es noch einmal auf rein sachlicher Ebene.

Das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht laesst eine zusaetzliche auslaendische Staatsangehoerigkeit zwar tatsaechlich auch aufgrund entsprechender zwischenstaatlicher Vertraege zu, mit der Tuerkei gibt es aber gar keinen solchen Vertrag. Tuerken sind im Hinblick auf die deutsche Staatsangehoerigkeit rechtlich nicht anders gestellt als alle anderen Drittstaatler.

Entgegen deiner von mir kritisierten Behauptung macht das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht die Zulaessigkeit weiterer Staatsangehoerigkeiten keinesfalls von der Existenz eines solchen Vertrags abhaengig. Tatsaechlich laesst es zusaetzliche Staatsangehoerigkeiten in zahlreichen Faellen und voellig unabhaengig von einem solchen Vertrag zu.

Hier nur einige der zulaessigen Moeglichkeiten:

  • Die betreffende Person besitzt neben der deutschen auch noch eine oder mehrere auslaendische Staatsangehoerigkeit(en), weil sie diese bei Geburt aufgrund der auslaendischen Staatsangehoerigkeit(en) eines Elternteils erhalten hat.
  • Die betreffende Person wurde nach dem 31.12.1999 als Kind auslaendischer Eltern in Deutschland geboren und die weiteren Voraussetzungen fuer den Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit durch Inlandsgeburt wurden ebenfalls erfuellt.
  • Die betreffende Person wurde als Kind auslaendischer Eltern zwischen dem 1.1.1990 und dem 1.1.2000 in Deutschland geboren und die deutsche Staatsangehoerigkeit wurde vor dem 1.1.2001 beantragt (wobei noch ein paar weitere Voraussetzungen erfuellt sein muessen).
  • Die betreffende Person wurde eingebuergert und konnte dabei die auslaendische(en) Staatsangehoerigkeiten beibehalten, weil es sich bei dieser oder diesen um die eines anderen EU Staats oder die der Schweiz handelt.
  • Die betreffende Person wurde unter Hinnahme der Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit eingebuergert, weil der betreffende auslaendische Staat keine Entlassung aus seiner Staatsangehoerigkeit zulaesst oder diese in unzumutbarer Weise erschwert.
  • Ein Deutscher hat zuseatzlich die Staatsangehoerigkeit eines anderen EU Staats oder die der Schweiz angenommen.
  • Ein Deutscher hat die Staatsangehoerigkeit eines Drittstaats angenommen und war dabei im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung.

Tatsaechlich ist der Besitz zusaetzlicher auslaendischer Staatsangehoerigkeiten aufgrund eines entsprechenden bilateralen Vertrags also nur eine von vielen zulaessigen Moeglichkeiten und keineswegs - wie von dir behauptet - die einzige. Ehrlich gesagt wuesste ich auch gar nicht, mit welchem ausser den sowieso im Gesetz genannten Staaten oder Staatenverbuenden (EU und die Schweiz) ueberhaupt ein solcher Vertrag existiert. Bekannt ist mir keiner.

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dein Vater ist Deutscher, Mutter Argentinierin - du dürftest bereits diese Staatsbürgerschaft innehaben. du must bloß deinen Pass beantragen, du hast eine Geburtsurkunde mit Herkunft.

ob das mit 20 noch möglich ist??

Zu spät, die doppelte wäre zulässig wenn sich deine Eltern während deiner Kindheit darum bemüht hätten.

Deine einzige Chance auf den Doppelpass wäre, wenn du schon immer beide Staatsbürgerschaften gehabt hast. Z.B. wenn du die Argeninische bei der Geburt automatisch von der Mutter erhalten hast, es bis jetzt nur nicht in den Akten war.

Es kommt auf das argentinische Staatsangehoerigkeitsrecht an. Entscheidend ist, ob du die argentinische Staatsangehoerigkeit als Abkoemmling einer argentinischen Mutter bereits durch Geburt erworben hast oder ob diese erst noch beantragt werden muss. Hast du sie bereits durch Geburt erhalten, ist das fuer deine deutsche Staatsangehoerigkeit voellig unschaedlich. Musst du sie jedoch erst beantragen, geht deine deutsche beim Erhalt der argentinischen Staatsangehoerigkeit automatisch verloren, wenn du dann nicht im Besitz einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" bist (Google sagt dir, was das ist).