Doppelte Staatsbürgerschaft... muss man von beiden Ländern einen Ausweis haben?

3 Antworten

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Solange du in dem anderen Land keine Ansprüche als Bürger stellen willst, brauchst du dort auch keinen Ausweis. Insofern gibt es dann auch keine Verpflichtung beide Ausweise zu besitzen.

Für Grenzübertritte reicht der deutsche Ausweis oder Pass.

In deinem "2. Heimatland" giltst du damit natürlich als Ausländer. Aber das wird dir wohl selbst klar sein. 


DerCaveman  09.10.2017, 08:55

In den meisten Laendern ist es nicht legal, sich als Staatsangehoeriger eines anderen Staates auszugeben, wenn man die Staatsangehoerigkeit des betreffenden Staates besitzt.

Fuer die Einreise reichen die auslaendischen Dokumente dann nicht aus, sehr wohl aber abgelaufene inlaendische.

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hummel3  09.10.2017, 08:58
@DerCaveman

@DerCaveman

Danke für deine Ergänzung.

Falls du mit deinem Kommentar recht hast, was ich leider in Bezug auf manche Länder glaube, dann ist die Sache mit der "doppelten Staatsbürgerschaft" wieder mal eine Lachnummer, von der sich Deutschland daher auch abwenden sollte! 

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DerCaveman  09.10.2017, 09:12
@hummel3

Wieso Lachnummer? Es ist doch nun wirklich kein Problem, sich im jeweiligen Land auch mit den dortigen Dokumenten auszuweisen.

Es betrifft ja auch nur die Staaten, deren Staatsangehoerigkeiten man besitzt. In allen anderen kann man sich aussuchen, welche seiner verschiedenen Staatsangehoerigkeiten man nutzen will.

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MiniWini2016 
Fragesteller
 09.10.2017, 10:50

Fühle mich da eh wie eine Fremde da ich dort zwar geboren bin aber komplett in Deutschland aufgewachsen bin und somit auch die Sprache nicht beherrsche. Wenn ich mal da bin, dann heißt es eh immer das es die Tussi aus Deutschland wäre oder werde schräg angeschaut weil ich kein Wort (bis auf Schimpfwörter) verstehe.

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sumi79  10.10.2017, 15:55

Solange du in dem anderen Land keine Ansprüche als Bürger stellen willst, brauchst du dort auch keinen Ausweis.

Was haben irgendwelche Ansprüche mit der Staatsbürgerschaft und dem Pass zu tun? Als Bürger eines Staates ist man verpflichtet sich uf dessen Territorium als solcher auszuweisen.

Insofern gibt es dann auch keine Verpflichtung beide Ausweise zu besitzen.

Kennst du alle taatsangehörigkeitengesetze sämtlicher Staaten der Erde? Das müsstest du nämlich um solche Behauptungen aufzustellen.

Für Grenzübertritte reicht der deutsche Ausweis oder Pass.

Nein!

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Nein, musst du nicht.

Wenn du das betreffende Land aber mal besuchen moechtest, wirst du der dortigen Ausweispflicht nicht genuegen koennen. Mit deinen deutschen Dokumenten darfst du dich gegenueber den dortigen Behoerden dann naemlich in aller Regel nicht ausweisen.

Ich wuerde also sehr wohl zumindest den Reisepass des betreffenden Landes neu beantragen (oder eben die Entlassung aus der dortigen Staatsangehoerigkeit). 


MiniWini2016 
Fragesteller
 09.10.2017, 07:07

Problem ist, dass ich noch nicht mal die Sprache kann und als ich bei dem Konsulat angerufen habe durfte ich mir anhören, wieso ich über einen neuen Pass will wenn ich noch nicht mal die Sprache könnte. Hab deshalb eigentlich überhaupt keine Lust die 400km 2x zu fahren für den Ausweis. 

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DerCaveman  09.10.2017, 07:18
@MiniWini2016

Dann antwortest du, dass du den Pass benoetigst, um dich als Staatsangehoeriger des betr. Staates gegenueber dessen Behoerden korrekt ausweisen zu koennen. 

Das hat doch nichts mit der Sprache zu tun. Meine Soehne sprechen auch nur sehr schlecht Deutsch (geboren, aufgewachsen und wohnhft in Thailand), bekommen ihre deutschen Paesse aber selbstverstaendlich stets voellig problemlos. 

In meinem Umfeld gibt es auch einige deutsche Kinder, die gar kein Deutsch sprechen. Auch die haben natuerlich ihre deutschen Paesse. Also mit der Sprache hat das nun wirklich nichts zu tun.

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sumi79  10.10.2017, 15:48

Nein, musst du nicht.

Das kann man pauschal nicht behaupten.

Um es zu wissen müsste man nämlich Staatsangehörigkeitsgesetze sämtlicher Staaten unseres Planeten Erde kennen.

Es gibt nämlich Staaten, die Ihre Bürger per Gesetz verpflichten einen Pass zu besitzen. Und zwar unabhängig vom Wohnort.

Kasachische Republik ist zum Beispiel so ein Staat. Es gibt aber vermutlich noch andere Staaten die eine solche Gesetzeslage haben.

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MiniWini2016 
Fragesteller
 13.10.2017, 16:43
@sumi79

Wie schon geschrieben ist es auch ein EU-Land und ich verbinde wirklich 0,nix mit diesem Land. War auch bestimmt seit 10 Jahre nicht mehr dort. 

Da ich dort aber geboren bin und dies somit natürlich auch in allen Dokumenten dokumentiert ist, möchte ich die Staatsbürgerschaft erstmal nicht abgeben und vielleicht auch etwas um Diskussionen mit meine Tanten zu umgehen. 😉 

Habe ja noch bis Ende des Jahres Zeit mich zu entscheiden, aber aktuell sieht es danach aus das ich keinen neuen bzw. Verlängerung des Passes beantrage. 

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sumi79  18.10.2017, 21:28
@MiniWini2016

"Wie schon geschrieben ist es auch ein EU-Land und ich verbinde wirklich 0,nix mit diesem Land. War auch bestimmt seit 10 Jahre nicht mehr dort." 

Das Ganze interessiert den Gesetzgeber nicht. Was Pflicht ist, ist Pflicht. Wenn diese Pflicht überhaupt besteht. 

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Du bist nicht verpflichtet. Eine zweite Staatsbürgerschaft ist immer freiwillig.


DerCaveman  09.10.2017, 06:58

Freiwillig ist eine Staatsangehoerigkeit nur, wenn man sie selbst beantragt. Erhaelt man sie aber automatisch aufgrund des jeweiligen Staatsangehoerigkeitsrechts, kann man darauf normalerweise keinen Einfluss nehmen. In solchen Faellen (mehrere Staatsangehoerigkeiten) kann man aber meist die Entlassung aus der betreffenden Staatsangehoerigkeit beantragen. 

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peikko79  09.10.2017, 07:23

Ich hab zwei, aber nur einen deutschen Ausweis. War bisher kein Problem. Den vom anderen Land könnte ich aber problemlos beantragen. Nur, wozu?

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