Anweisung nicht befolgen kündigen möglich nach probezeit?

6 Antworten

2. Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Die Hürden für eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit sind hoch. Der Ausbilder kann dem Azubi nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt immer dann vor, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist oder sonstige Umstände bestehen, die eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die Kündigung fristlos erfolgen.

Wichtige Kündigungsgründe können dabei sein:

  • wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
  • wiederholtes Fehlen im Berufsschulunterricht
  • Urlaubsüberschreitung
  • wiederholte Verweigerung der geschuldeten Arbeit
  • Störungen im Vertrauensbereich, zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung
  • Beleidigungen oder tätlicher Angriff

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-auszubildenden/11/#ablauf


boncuk067 
Fragesteller
 26.10.2019, 17:32

Also fristlos wird man dann gekündigt?

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herja  26.10.2019, 17:33
@boncuk067

Ja, ich würde aber niemanden empfehlen, sich fristlos kündigen zu lassen!

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Familiengerd  26.10.2019, 18:20
@herja
Ja, ich würde aber niemanden empfehlen, sich fristlos kündigen zu lassen!

Der Arbeitgeber kann ein Ausbildungsverhältnis nur fristlos kündigen aus wichtigem Grund.

Das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" sieht für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor!

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Familiengerd  26.10.2019, 18:21
@boncuk067
Also fristlos wird man dann gekündigt?

Der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis nur fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

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herja  26.10.2019, 22:09
@Familiengerd

Es gibt aber die Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis im beiderseitigen Einverständnis auf zu lösen.

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Familiengerd  26.10.2019, 23:09
@herja

Natürlich gibt es die Möglichkeit des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags, der ist aber keine Kündigung!

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herja  26.10.2019, 23:25
@Familiengerd

Richtig, genau darum geht es mir ja auch. Deswegen habe ich die Bemerkung geschrieben.

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Arbeitsverweigerung ist selbstverständlich ein "wichtiger Grund" um die Ausbildung zu beenden. Das geht in schweren Fällen sogar fristlos.


boncuk067 
Fragesteller
 26.10.2019, 17:31

Keine abmahnung vorher?

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DerHans  26.10.2019, 17:34
@boncuk067

Das kommt natürlich darauf an, WAS du verweigert hast. Es ist etwas anderes wenn du keine Brötchen holst, oder wenn du dich weigerst, deinen Arbeitsplatz sauber zu halten

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Familiengerd  26.10.2019, 18:23
Das geht in schweren Fällen sogar fristlos.

Der Arbeitgeber kann ein Ausbildungsverhältnis nur fristlos kündigen aus wichtigem Grund.

Das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" sieht für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor!

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Das bedeutet die fristlose Kündigung da du dich Arbeitsanweisungen Wiedersetzt hast und das Heist auch 3 Monate kein Geld vom amt!

Da du das selber Provoziert hast gibt es Dan die Sperrzeit!

Was anderes wäre es wen die Arbeitsanweisung gesetzeswidrig oder gefährlich für dich wären zb auf eine Kapute Leiter zu arbeiten!

Berufs fremde arbeiten musst du nicht machen also kein rasen mähen! Firmengelände säubern musst du Dan aber doch!

Es ist besser wen du auch deine Pflichten kennst zb ein Handwerker muss zb auch bei -15 grad drausen arbeiten und wen er pecht hat muss er das Dan auch noch mit rohren tun! Aber was da unzumutbar wäre wen er die mit nackter Hand drausen anfassen soll!

Der Unterschied ist nur, das man für die Probezeit keine Begründung braucht.

Wenn du nach der Probezeit die Arbeit verweigerst, stellt das einen Kündigungsgrund dar und der wird dir dann auch so genannt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

boncuk067 
Fragesteller
 26.10.2019, 17:32

Mit oder ohne abmahnung? Also nach der probezeit

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Deepdiver  26.10.2019, 17:34
@boncuk067

es wird vorher eine Abmahnung geben und danach die fristlose Kündigung bei wiederholter Arbeitsverweigerung

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Warum wendest du dich nicht an die zuständige Kammer und ihr sucht gemeinsam einen anderen Ausbildungsbetrieb?

https://karrierebibel.de/ausbildung-wechseln/

Die fristlose Kündigung aus einem Ausbildungsverhältnis heraus, nur um eine Sperre zu umgehen, ist für deinen weiteren Weg nicht förderlich.


Tanzistleben  26.10.2019, 17:55

Meinst du, der FS wird sich an einem anderen Arbeitsplatz besser verhalten? Das Mimimi wird so weitergehen. Da tut mir der künftige Chef/Ausbilder jetzt schon leid.

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Familiengerd  26.10.2019, 18:23
Die fristlose Kündigung aus einem Ausbildungsverhältnis heraus

Der Arbeitgeber kann ein Ausbildungsverhältnis nur fristlos kündigen aus wichtigem Grund.

Das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" sieht für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor!

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