Jugendarrest abgehauen?

1 Antwort

Da haben Sie völlig Recht! Flucht aus dem Gefängnis (bzw. aus der Arrestanstalt) ist keine Straftat. Deshalb sollte der Arrest eigentlich nur noch zwei Wochen dauern. Es kann allerdings sein, dass drei Wochen Dauerarrest tatsächlich am Stück abgesessen werden muss.

Wie hat er das geschafft? Ist er über die Mauer geklettert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung