Jobcenter verlangt Angabe der Nebenkosten ohne Heizkosten?

8 Antworten

Sie möchten doch eh den Mietvertrag sehen bzw.in Kopie haben, dann trägst Du da nichts ein, können sie dann sehen was im Mietvertrag steht und für die Berechnung verwenden.

Sollte das nicht ausreichen, dann melden sie sich schon bei dir und dann solltest Du sehen das Du die Beträge vom Vermieter bekommst.

Oder wenn Du schon eine BK - Abrechnung bekommen hast, dann such da einmal nach.

Das JC verlangt ein Vermietungsangebot des Vermieters, wobei die Grundmiete, die Betriebskostenvorauszahlung und die Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasserbereitung getrennt ausgewiesen sind. Bitte den Vermieter um ein derartiges Vermietungsangebot.

Das JC hält sich an den Sprachgebrauch der SGB und nicht an den der Mietgesetze.

Daher wird die Grundmiete irreführend als Kaltmiete bezeichnet.

Rechne die Heizkosten aus den Nebenkosten heraus, wenn Du das kannst. Andernfalls laß es vom Vermieter machen.

Da Jobcenter sich an den Bruttokaltmieten (Warmmieten ohne Strom- und ohne Heizkosten) orientieren, will es vermutlich wissen, ob Deine Wohnung sozialrechtlich noch als "angemessen" zu werten ist.

Du solltest den Vermieter fragen, in welcher Höhe von den Betriebskosten Heizkosten kalkuliert sind. Das soll er dir schriftlich geben zwecks Vorlage beim JC. Nach der ersten Abrechnung hast du den konkreten Betrag der dann für die nächste Bescheidung maßgebend ist.

Über Heizkosten muss gesondert abgerechnet werden. Aus der NK Abrechnung sollten die Heizkosten hervorgehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung