Jobcenter Anhörung zur Überzahlung?
Hallo ich habe ein Brief vom Jobcenter bekommen Anhörung zur Überzahlung .
ich habe in Oberhausen gewohnt im März Leistungen bekommen dem Jobcenter mitgeteilt das ich am 13.3 in die Reha gehe ,bin dann am 13.3 nach Ratingen in die Reha habe mich hier in Ratingen angemeldet und dann Bürgergeld beantragt und dann würde mir für den halben März doppelt Leistungen gezahlt .
was soll ich jetzt tun ?
vielen Dank für euere Hilfe
3 Antworten
Das fällt dir aber früh ein, der Termin für die Abgabe des Anhörungsschreibens war der 9. Mai !
Wenn Du zu Unrecht Leistungen bezogen hast, was nach deinen Angaben und dem Schreiben vom alten Jobcenter der Fall ist, dann ist der zu Unrecht bezogene Betrag natürlich ans Jobcenter zu erstatten.
Da Du den Termin für die Anhörung nicht eingehalten hast, wird das alte Jobcenter nun nach Aktenlage entscheiden.
Wirst dann in nächster Zeit einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, darin wird dir noch einmal der zu erstattende Betrag mitgeteilt und bis wann und wohin Du das ganze überweisen sollst.
Doppelt gezahlte Leistungen sind entsprechend an Das Betroffene Jobcenter zurück zu erstatten.
Rückzahlen.