Jobcenter Anhörung zur Überzahlung?

3 Antworten

Das fällt dir aber früh ein, der Termin für die Abgabe des Anhörungsschreibens war der 9. Mai !

Wenn Du zu Unrecht Leistungen bezogen hast, was nach deinen Angaben und dem Schreiben vom alten Jobcenter der Fall ist, dann ist der zu Unrecht bezogene Betrag natürlich ans Jobcenter zu erstatten.

Da Du den Termin für die Anhörung nicht eingehalten hast, wird das alte Jobcenter nun nach Aktenlage entscheiden.

Wirst dann in nächster Zeit einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, darin wird dir noch einmal der zu erstattende Betrag mitgeteilt und bis wann und wohin Du das ganze überweisen sollst.

Doppelt gezahlte Leistungen sind entsprechend an Das Betroffene Jobcenter zurück zu erstatten.