Was bekommt meine Freundin noch an "Bürgergeld" wenn wir zusammenziehen?
Hallo ! Ich (berufstätig) möchte mit meiner Freundin (bezieht Bürgergeld,arbeitet aber auf 520€ Basis)zusammenziehen.Was bekommt Sie dann noch an Leistungen vom Jobcenter ? Sie bekommt außerdem Kindergeld und Unterhalt für 2 Kinder
4 Antworten
Ihr seid dann eine Bedarfsgeminschaft, werdet also zusammen veranschlagt.
Kommt also darauf an was du verdienst, ob Ihr dann gemeinsam Bürgergeld bekommt. Wahrscheinlich wohl eher nicht.
Dann wird alles gegengerechnet. Unterm Strich wird sie vermutlich dann nichts mehr bekommen, da du dann für ihren Lebensunterhalt aufkommen kannst
Es wird vermutlich weniger werden. So habe ich mal nachgeschaut: Ab 1.1.23 sollen es 451 Euro sein.
Ihr könnt erst einmal ein Jahr auf Probe zusammenleben, ohne das sich etwas an ihren Bürgergeldansprüchen ändert.
Danach geltet ihr als Bedorfsgemeinschaft, so dass dann Dein Einkommen komplett angerechnet würde.