jobcenter - Arbeit?
Wenn ich mich bei einem Job beworben habe, und da n Vorstellungsgespräch habe Und Jobcenter davon weis. Ich mir aber diesen Job nicht zutraue und quasi absage, Kann Jobcenter mir Geld (ALG2) streichen?
5 Antworten
Wenn das ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung war, bekommt der Arbeitgeber ein Verpetz-Formular und kann dem JC melden, dass du abgelehnt hast.
Wenn du dir den Job hingegen selbst gesucht hast, sollte da nichts passieren. Dem JC nichts sagen und falls es nachfragt, einfach sagen, dass du ne Absage bekommen hast.
Daß Du Dir den Job nicht zutraust, ist kein akzeptabler Ablehnungsgrund, denn nur Versuch macht klug ...
Das Jobcenter wird Dich sanktionieren
Nur wenn es sachliche Gründe für die Ablehnung gäbe (z.B. fehlende körperliche Eignung o-ä.) gäbe es keine Sanktionen
Du aber nicht der Arbeitgeber, sondern Du selbst den Job abgelehnt hast, kann es kein berechtigter Grund sein.
Es kann ggf. eine Sanktion verhängt werden, wenn Du Dich nicht bewirbst. Ob die Sanktion dann letzlich vor dem Sozialgericht Bestand hätte, ist eine andere Frage. Vielleicht ist auch der Sachbearbeiter bereits vorher einsichtig - das ist aber Spekulation.
Wenn Du Dich für den Job als nicht geeignet empfindest, solltest Du dies in der Bewerbung zum Ausdruck bringen und entsprechend begründen.
Bsp.: Du sollst Dich auf eine Stelle als Dachdecker bewerben und hast Höhenangst. Diese mußt Du in der Bewerbung angeben.
Letzlich entscheidet der Arbeitgeber ob er es mit Dir versuchen will oder ob nicht.
Im Falle des Beispiels würdest Du vermutlich abgelehnt werden.
Mit so ner Einstellung ist ein Vorstellungsgespräch schon die höchste Stufe die du erreichen wirst. Weiter kommst nicht.
Ja, kannst du gestrichen bekommen.
Außer du bräuchtest da irgendwas, was du nicht hast.
LKW-Schein, Stapler-Schein oder so was.
und auch dass dieser job für mich kompliziert ist. Können die dann es noch sanktionieren?
Du bist verpflichtet jede Arbeit anzunehmen, die du geistig und körperlich wahrnehmen kannst. Wenn dir aber eine Arbeit einfach nicht liegt und du die Probezeit nicht überstehst, dann liegt kein Sanktionsgrund vor.
und auch dass dieser job für mich kompliziert ist. Können die dann es noch sanktionieren?