jobcenter - Arbeit?

5 Antworten

Wenn das ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung war, bekommt der Arbeitgeber ein Verpetz-Formular und kann dem JC melden, dass du abgelehnt hast.

Wenn du dir den Job hingegen selbst gesucht hast, sollte da nichts passieren. Dem JC nichts sagen und falls es nachfragt, einfach sagen, dass du ne Absage bekommen hast.

Daß Du Dir den Job nicht zutraust, ist kein akzeptabler Ablehnungsgrund, denn nur Versuch macht klug ...

Das Jobcenter wird Dich sanktionieren

anton12574 
Fragesteller
 11.11.2020, 21:48

und auch dass dieser job für mich kompliziert ist. Können die dann es noch sanktionieren?

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Midgarden  11.11.2020, 21:53
@anton12574

Nur wenn es sachliche Gründe für die Ablehnung gäbe (z.B. fehlende körperliche Eignung o-ä.) gäbe es keine Sanktionen

Du aber nicht der Arbeitgeber, sondern Du selbst den Job abgelehnt hast, kann es kein berechtigter Grund sein.

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Es kann ggf. eine Sanktion verhängt werden, wenn Du Dich nicht bewirbst. Ob die Sanktion dann letzlich vor dem Sozialgericht Bestand hätte, ist eine andere Frage. Vielleicht ist auch der Sachbearbeiter bereits vorher einsichtig - das ist aber Spekulation.

Wenn Du Dich für den Job als nicht geeignet empfindest, solltest Du dies in der Bewerbung zum Ausdruck bringen und entsprechend begründen.

Bsp.: Du sollst Dich auf eine Stelle als Dachdecker bewerben und hast Höhenangst. Diese mußt Du in der Bewerbung angeben.

Letzlich entscheidet der Arbeitgeber ob er es mit Dir versuchen will oder ob nicht.

Im Falle des Beispiels würdest Du vermutlich abgelehnt werden.

Mit so ner Einstellung ist ein Vorstellungsgespräch schon die höchste Stufe die du erreichen wirst. Weiter kommst nicht.

Ja, kannst du gestrichen bekommen.

Außer du bräuchtest da irgendwas, was du nicht hast.

LKW-Schein, Stapler-Schein oder so was.

anton12574 
Fragesteller
 11.11.2020, 21:48

und auch dass dieser job für mich kompliziert ist. Können die dann es noch sanktionieren?

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BelfastChild  11.11.2020, 22:06
@anton12574

Du bist verpflichtet jede Arbeit anzunehmen, die du geistig und körperlich wahrnehmen kannst. Wenn dir aber eine Arbeit einfach nicht liegt und du die Probezeit nicht überstehst, dann liegt kein Sanktionsgrund vor.

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