Jemand privat Geld ausgeborgt, bekomme es nicht zurück?
Ist ein 4-stelliger Betrag. Kann man rechtlich vorgehen? Es ist kein schriftlicher Vertrag mit Unterschrift. Wir haben es mündlich vereinbart das ich das Geld zurück bekomme.
5 Antworten
Das ist ja kein vertrauensvoller Mensch, hat jemdand zugehört, als ihr das Gespräch hattet?
Du kannst zwar rechtlich vorgehen, wenn Du keinen Rechtschutz hast, musst Du auch noch die Anwaltskosten rechnen, denn der Beweis, dass Du ihm den 4 stelligen Betrag geborgt hast, ist ja nicht zu erbringen, wenn Aussage, gegen Aussage ist.
Du kannst ihm schriftlich eine Frist setzen, eventuell auch von einem Anwalt, das kosteet nicht die Welt, auf jeden Fall würde ich es nicht unversucht lassen, das Geld zurück zu bekommen. Kennst Du seine Familie, dass Du da mal vorsprechen könntest?
Ich hoffe und wünsche Dir, dass Du Dein Geld wieder bekommst.
Puh, da hast Du dann doch was in der Hand, das wird gut ausgehen!
Vielen Dank, da bin ich wirklich beruhigt!
du musst es halt ggf. beweisen können. Und wenn du es beweisen kannst muss er auch zahlungsfähig sein
Ein schriftlicher Vertrag ist nur dazu da, dass Vereinbare in nachweisbarer Form zu fixieren. Ein mündlicher Vertrag ist ansonsten gleichwertig.
Du musst also nachweisen können, dass Du den Betrag übergeben hast. Der Andere muss nachweisen können, was er zurückgezahlt hat.
Wenn ein neutraler Zeuge anwesend war, dürfte es gehen
Das ist schwierig,wenn der kein einsehen und keine Ehre hat ,dann kannst du wohl das,Geld dann abschreiben...
Diese Erfahrung hat mich gelehrt keine Grossen Beträge mehr auszuleihen..
Lg ⚘
Danke dir sehr. Nein, leider nicht, aber dadurch das ich eine Online-Überweisung gemacht habe, habe ich den IBAN und den Vor und Nachnamen Person. Zugehört hat mein Bruder.