jemand auf 165 Euro Basis einstellen?
Hallo Es sind nur Fragen. Reine Interesse. Nicht das wieder welche gleich ausflippen.
Wieviel zahlt man an diese Kasse (komm nicht auf den namen) wenn msn jemand auf 165 Basis einstellt. Müssen es dann immer 165 sein oder kann es auch bisschen weniger sein? Kann der AG den Stundenlohn festlegen? Darf der AG an der Arbeit der Mitarbeiter verdienen. Zb AG geht für 14 Euro die Stunde und der Mitarbeiter für bsp 8.50 Euro. die Differenz von 5.50 bekommt AG für Organisation und den Beitrag zur kasse. Geht das?
Danke schonma an euch
lg
1 Antwort
Hallo,
also Infos aus erster Hand findest du in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich oder aber unter Minijobs in Privathaushalten, je nachdem welche Branche anbieten willst!
Jedoch hast du hier gleich einen Sonderfall angesprochen bei Verdiensten unter 175 € mtl. Bruttolohn: Arbeitsentgelte von weniger als 175 Euro
Unterschreitet das Arbeitsentgelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, ist der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung von 175 Euro zu berechnen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag (15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) ist jedoch stets vom tatsächlichen Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Arbeitnehmer übernimmt in diesen Fällen mit seinem Beitragsanteil die Differenz zum insgesamt zu zahlenden Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.
Nachzulesen in dem Link hier unter Mindestbeitrag: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html
Gruß siola