jemand auf 165 Euro Basis einstellen?

1 Antwort

Hallo,

also Infos aus erster Hand findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich oder aber unter Mi­ni­jobs in Pri­vat­haus­hal­ten, je nachdem welche Branche anbieten willst!

Jedoch hast du hier gleich einen Sonderfall angesprochen bei Verdiensten unter 175 € mtl. Bruttolohn: Arbeitsentgelte von weniger als 175 Euro

Unterschreitet das Arbeitsentgelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, ist der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung von 175 Euro zu berechnen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag (15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) ist jedoch stets vom tatsächlichen Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Arbeitnehmer übernimmt in diesen Fällen mit seinem Beitragsanteil die Differenz zum insgesamt zu zahlenden Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.

Nachzulesen in dem Link hier unter Mindestbeitrag: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html

Gruß siola