Ist Türschloß ausgetausch rechtens?
Ich habe zwei Eingänge in meine Mietwohnung einer führt direkt auf die Straße, der andere zum seperat mit einem Tor versehen Hof meines Vermieters und zu meinen Briefkasten.
Nun will der Vermieter das Hoftorschloss austauschen lassen und mir somit das Durchgangsrecht durch den Hof entziehen, als auch erzwingen das ich meinen zweiten Eingang nicht mehr nutzen kann, folglich nur noch den vorderen.
Wenn er das Schloß an meinen Seiteneingang zum Hof taucht wäre es Hausfriedensbruch, so will er dies umgehen. Ist solch ein Verhalten rechtens ?
Mein Schlüssel passt übrigens seit je her (7 Jahre) in meine zwei Eingänge sowie das besagte Hoftor.
2 Antworten
Ja, natürlich kann der Vermieter sein Hoftor verschließen. Deine Wohnung wird dadurch ja nicht beeinträchtigt. Oder ist in deinem vertrag eine Mitnutzung des Hofes vereinbart?
Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn darin ein Wegerecht eingeräumt wird, dann darf er das nicht so ohne Weiteres, weil das dann zur Mietsache dazugehört.
Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten l. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.
Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.
Dann muss der Vermieter dafür Sorge tragen, das Du deine Wohnung über den anderen Eingang betreten kannst, und dieser als solcher auch für Ortsfremde erkenntlich ist. Das heißt die K>lingel muss verlegt werden, der Briefkasten umgehangen, und ein Namensschild angebracht werden.
Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.