Ist Türschloß ausgetausch rechtens?

2 Antworten

Ja, natürlich kann der Vermieter sein Hoftor verschließen. Deine Wohnung wird dadurch ja nicht beeinträchtigt. Oder ist in deinem vertrag eine Mitnutzung des Hofes vereinbart?

Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn darin ein Wegerecht eingeräumt wird, dann darf er das nicht so ohne Weiteres, weil das dann zur Mietsache dazugehört.


Lambre 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:28

Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten l. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.

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Lambre 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:29

Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.

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Lambre 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:29

Bei dem Hofeingang bzw. Ausgang handelt es sich aber um den sogenannten "überwiegend zu nutzenden Wohnungszugang* da dort meine Klingel hängt die Hausnummer und mein Briefkasten. Das Wegerecht ist ungeregelt, meiner Kenntnis nach muss man es jedoch explizit untersagen, da ja ein für mich schliesbarer und nutzbarer Eingang automatisch mit angemietet worden ist.

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ZuumZuum  12.05.2024, 18:33
@Lambre

Dann muss der Vermieter dafür Sorge tragen, das Du deine Wohnung über den anderen Eingang betreten kannst, und dieser als solcher auch für Ortsfremde erkenntlich ist. Das heißt die K>lingel muss verlegt werden, der Briefkasten umgehangen, und ein Namensschild angebracht werden.

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