ist mein geld nun weck?

16 Antworten

Leider wird Dir nichts anderes übrig bleiben. Die einzige Chance wäre es, wenn dieser Gast öfters käme und Du mal mit ihm sprichst. Wenn nicht, dann wirste da leider keine Chance haben. Merke Dir eins: Egal wieviel Betrieb in so einer Gaststätte ist - wie hektisch alle rufen udn schreien: Wenn es um das Abrechnen geht, versuche (ich weiss wie schwierig es ist) ruhig zu bleiben. Lasse Dich von niemanden beirren. Das ist ein schwieriger Job und die meisten Gäste haben das Verständnis nicht, einen Augenblick zu warten, weil sie keine Ahnung haben, unter welchem Druck ein Kellner manchmal steht. Deshalb: Am wichtigsten ist es, dass hinterher DEIN Geld stimmt - denn umsonst arbeiten tut sauweh. Nimm es als Lernübung - als Erfahrung. Es nüztt nichts. Ich habe bei den damals neuen DM-Scheinen auch mal zuviel rausgegeben. Gut, ich hatte Glück, der Gast kam zurück - aber er hätte ebenso gut sich freuen können und schön isses.

Wenn du eine Möglichkeit hast, ihn zu finden, kannst du ihn nur zivilrechtlich wegen vermeintlichem Betrug dazu verklagen. Ansonsten bist du allein für die Abrechnung verantwortlich. Da bist du wohl jemandem ganz böse auf den Leim gegangen.


andreamaria  10.11.2009, 12:47

Das stimmt so nicht ... so ein Abbruch bei der Kartenzahlung kann auch einfach aus technischen Gründen abbrechen. Und das passsiert sogar recht häufig. Da kann der Gast nichts dafür.

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aschaub  10.11.2009, 12:47

Wieso verklagen? Wieso auf den Leim gegangen? Die Verantwortung hierfür liegt NUR beim Kellner, der abrechnet. Es kann ja wohl nicht im Verantwortungsbereich des Gastes liegen, den Bezahlbeleg auf Fehler zu überprüfen. Und normalerweise gibt das Gerät auch einen Piepton von sich, wenn der Vorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Und wenn das Gerät an der Theke steht, dann kann der Gast das nicht einmal hören. Dem Gast jetzt die Schuld zu geben finde ich schon echt heftig.

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dobbylan  10.11.2009, 12:47

so ein quatsch! man kann den gast doch nicht wegen betrugs verklagen!! er hat doch seine karte zum bezahlen bereitgestellt. das ist die schuld dessen, der das kartenlesegerät bedient...

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nessal89  10.11.2009, 12:47

was kann der Gast dafür es kann ja auch am Gerät gelegen haben das die Transaktion nicht funktioniert hat. Deswegen muss man nicht gleich verklagen, er ist natürlich dazu verpflichtet es zu bezahlen auch ohne Anzeige.

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Panikgirl  10.11.2009, 12:52
@nessal89

Irrtum - es obliegt nicht in der Pflicht des Gastes, ob ein Kellner richtig abrechnet oder sonstwas. Man kann einfach nur die stille Hoffnung hegen, dass es ein grundauf feiner Mensch ist und zurück kehrt, wenn er sein Konto überprüft und der Betrag nach 2 Wochen immer noch nicht abgebucht ist. Mehr nicht! Von wegen verklagen - ist doch nicht er in Schuld.

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moosmutzelchen  10.11.2009, 12:50

Der Gast hat keinen Betrug begangen, entsprechend kann man ihn deswegen nicht verklagen.
Er muss aber seiner Pflicht nachkommen, die Rechnung zu begleichen.
Wenn er sich weigert, kann man immer noch rechtliche Schritte einleiten.
Ich habe das Gefühl, dass einige User hier extrem klagewütig sind.

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Panikgirl  10.11.2009, 13:00
@moosmutzelchen

Wenn man ihn ausfindig macht und durch den Beleg, der für diesen Tisch anfiel seinen Verzehr belegen kann und definitiv auch an Kontoauszügen belegt, dass kein Geld von dessen Konto hierfür reinkam und der sich weigert zu bezahlen, dann kann man in der Tat überlegen, ihn auf Zahlung zu verdonnern. Aber er könnte widerum behaupten, er hätte bar bezahlt und AUssage gegen Aussage stünde da. Ist schwierig, wenn er ein blöder Typ sein sollte.

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Dafür solltest Du nicht geradestehen müssen, sondern der Restaurant-/Gaststätten-/Imbissbetreiber. Du hast in seinem Auftrag kassiert, aber die Veranwortung hat Dein/e Chef/in. Und anhand der Daten kann der Gast zurückverfolgt werden. Ist aber eine enorme Aufgabe, die jedoch nicht von Dir verlangt werden darf.


dobbylan  10.11.2009, 12:46

so ein quatsch! man kann den gast doch nicht wegen betrugs verklagen!! er hat doch seine karte zum bezahlen bereitgestellt. das ist die schuld dessen, der das kartenlesegerät bedient...

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andreamaria  10.11.2009, 12:48

Wenn Du als Kellner mit Deinem eigenen Geldbeutel und Deinem eigenen Wechselgeld arbeitest liegt das Ganze in Deiner Verantwortung. Die Kase muss stimmen.

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Funki1969  10.11.2009, 12:58
@andreamaria

Das Geld/Wechselgeld ist nicht Eigentum des Kellners, sondern des Inhabers! Der Kellner hat nur für einen gewissen Zeitraum Besitz-Rechte. Für die Salden-Stimmigkeit ist nicht der Kellner verantwortlich, sondern die Buchführung, ergo der Inhaber eines Geschäftes!

Den Kellner kann man zwar rügen/abmahnen, aber ihm die Verantwortung aufzuerlegen, also die Verantwortung des Inhabers nach unten delegieren ist rechtswidrig!

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denver1973 
Fragesteller
 10.11.2009, 12:51

ja ich weis es ist mein fehler gewesen aber der gast ist es bestimmt auch nicht aufgefallen vielleicht gibt es ja eine möglichkein das dem gast eine narricht zukommt das er doch sieht es wurde nicht gebucht auf sein konto.

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Panikgirl  10.11.2009, 12:56
@denver1973

Würde es auf jeden Fall versuchen - Dein Chef könnte Dir dabei ja auch netterweise helfen. Denke - falls Du es nicht zurück bekommst nicht zuviel an das verlorene Geld - da wirste verrückt bei. Vielleicht haste demnächst mal jede Menge Trinkgeld als Trostpflaster und denkst okay, das war Lehrgeld. Glaube mir eins: Solche Sachen oder Ähnliche sind fast jedem Kellner mal passiert. Gäste hauen auch manchmal ab in Biergärten - auch das müssen die Kellner bezahlen - so ist das leider. Der Chef kommt für sowas nicht auf.

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Sicherlich warst Du da sehr unachtsam. Trotzdem hat der Gast seine Schuld nicht bezahlt. Und selbstverständlich ist er genau diesen Betrag noch schuldig.

Ruf bei easy-cash an und schildere den Vorgang.

Rede mit Deinem Chef, dass er Dir dabei hilft.

Rufe bei dem Kreditinstitut an.

Hat der Gast evtl. reserviert und Du hast dadurch eine Telefonnr.?

Also, bleibe einfach am Ball und kämpfe um die 70 Euro, dass ist ganz schön viel Geld.

Viel Glück.

Der Gast kann eventuell über den Beleg und die Hausbank des Gastes ausfindig gemacht werden. Die Bank wird Dir aber nicht den Namen sagen dürfen, also kannst Du nur hoffen, dass die Bank ein Schreiben von Dir an den Bankkunden weiterleitet. Sonst sieht es für Dich eher schlecht aus. Und ich befürchte, das wird als grob fahrlässig gewertet, also bleibst Du auf dem Schaden sitzen und nicht Dein Arbeitgeber.