Bundeswehr FWDL abbrechen nach 11 Monaten

5 Antworten

Du hast nur in den ersten 6 Monaten das Recht, zu "kündigen". Danach bleibt dir höchstens der Weg über einen Kriegsdienstverweigerungsantrag. Dann musst du allerdings schon gut begründen, warum du dich erst freiwillig gemeldet hast und plötzlich meinst, das nicht mehr mit deinem Gewissen vereinbaren zu können.

Ich habe schon zig Anträge gesehen, die reihenweise abgelehnt wurden.

Wenn du nur 11 Monate dienen möchtest, wandle dein Dienstverhältnis vorher um sonst kann es sein, dass du hinterher dumm aus der Wäsche guckst.

Grundsätzlich kannst Du jederzeit während Deines Freiwilligen Wehrdienstes einen Antrag stellen, diesen zu verkürzen. Ob dieser Antrag durchgeht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, es ist aber gar nicht mal so unwahrscheinlich. Viel sicherer ist es hingegen, sich vorher mit dem Karrierecenter in Verbindung zu setzen und die Verpflichtungszeit zu verkürzen. 

Die Probezeit beträgt 6 Monate. In diesem Zeitraum kannst du jederzeit abbrechen. Nach 6 Monaten jedoch musst du die Zeit absolvieren für die du dich verpflichtet hast


Mepodi  20.05.2015, 12:40

Sprich lieber kürzer verpflichten und dann verlängern falls du weitermachen willst.

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Nach den 6 Monaten Probezeit (in dnen du zu jeder Zeit aufhören kannst) hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du stellst einen antrag auf Dienstzeitverkürzung oder du stellst einen antrag auf Kriegsdienstverweigerung.

Grundsätzlich gilt, beantragen kannst du alles, ob es genehmigt wird, ist eine ganz andere Sache. Kümmer dich lieber im Voraus darum!

Am besten rufst du einfach in deinem für dich Zuständigen Kreiswehrersatzamt an. 

Beim Bund kannst du jederzeit (!)  nachträglich einen Antrag auf Verweigerung stellen  - Dauerte bei mir dann ungefähr anderthalb Wochen. 

Wie das in deiner Laufbahn bzw mit der Ausbildung aussieht, ka. 


Apfelkind1986  20.05.2015, 12:37

Ob der Antrag dann bewilligt wird, ist eine ganz andere Sache.

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error404d  20.05.2015, 12:39
@Apfelkind1986

Kenne keinen dem der Antrag verweigert wurde. Natürlich muss man ihn begründen.. und da kann man ruhig Kreativ werden =)

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Apfelkind1986  20.05.2015, 12:41
@error404d

Ich kenne 20 Fälle, wo dies so war. Es zeugt in meinen Augen auch nicht von gutem Charakter, wenn man aus "gewissen Gründen" und nicht aus Gewissensgründen verweigert.

Warst du Wehrpflichtiger oder hast du freiwillig gedient?

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error404d  20.05.2015, 12:46
@Apfelkind1986

Wehrpflichtiger.  Die Gründe können dem Vorgesetzten total egal sein,hat ihn nicht zu interessieren, hab es nach einigen Monaten dann damit begründet das ich nicht damit klar kommen würde einem Menschen zu schaden und von der Waffe keinen Gebrauch machen würde.  Klappte ohne Probleme.  

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Apfelkind1986  20.05.2015, 13:04
@error404d

Dachte ich es mir doch. Es besteht doch ein himmelweiter Unterschied, ob man zum Dienst an der Waffe verpflichtet wurde oder sich freiwillig dafür gemeldet hat. Er meldet sich freiwillig.

Den direkten Vorgesetzten gehen die Gründe wenig an, das stimmt zwar. Die entscheidende Instanz, die den Antrag prüft, interessieren die Beweggründe dafür umso mehr.

Also: Niemals Wehrpflicht mit freiwilligem Wehrdienst verwechseln.

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