Ist in Deutschland die Verbrennung von religiösen Schriften (z.B. bei einer öffentlichen Demonstration) durch die Meinungsfreiheit gedeckt?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein 54%
Ja 46%
Weiß nicht 0%

8 Antworten

Ja

Rechtlich gesehen ist es durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Aber man darf sich sicher sein, dass man danach vom BKA und Verfassungsschutz beobachtet wird.

Nein

Es kommt auf den Zusammenhang an. Gerade in Deutschland ist das Verbrennen von Büchern und Schriften sehr unselig behaftet, weswegen hierzulande die Grenzen der Meinungsfreiheit etwas enger gesteckt sind als andernorts.

Wenn beispielsweise auf einer Demonstration für Religionsfreiheit oder für die Freiheit von jeglicher Religion Bibel, Koran, Bhagavad Gita und Talmud fröhlich nebeneinander abgefackelt werden, dann ist das eine ganz andere Aussage als wenn gezielt gegen eine Religion demonstriert wird.

Ja

Bedingt, nur wenn dadurch nicht der öffentliche Frieden gestört wird § 166 (1) StGB


Avatarez2  21.07.2023, 20:03

Womit dann der geneigte Richter alles auslegen kann. Wahrscheinlich reicht ein falscher Blick auch schon aus, um den "öffentlichen Frieden" zu stören. Können solche schwammigen und obsoleten Gesetze nicht mal weg?

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archibaldesel  26.07.2023, 16:36
@PeterJohann

Falsch, schau was im Gesetz steht. Ich habe es nicht umsonst verlinkt. Es ist nur ein einziger Satz. Okay, ich kopiere in rein.

Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Nein

Das könnte m.E. in den Bereich einer Störung des Landfriedens so begründet fallen, als da mit solch einer Aktion massiv die Interressen religiöser Minderheiten mit der Gefahr resultierender Unruhen religiös motivierter Interressen mit physischer Gewaltausübung zur Meinungsvertretung gefährlich forciert werden könnten.


KolnFC  21.07.2023, 19:55

Es ist ein eigenständiger Straftatbestand, das Verletzen von religiösen Gefühlen, sofern es den öffentlichen Frieden stören könnte, ist eine Straftat in DE. Eine entsprechende Demo oder Kundgebung würde also gar nicht erst genehmigt.

Eingeständnis an den Pöbel mit einer Rechtfertigung, die in einem säkulären Staat nichts verloren hat, wenn du mich fragst.

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Gnurfy  21.07.2023, 20:14
@KolnFC

Muss hier eigentlich jedes Member seine unerwünschten Meinungen in jeden Kommendütar anderer (neuer) Members streuen zur Auferzwingung unnützer Nebendiskussiinen?

Eine echt ekelhafte Unsitte.

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KolnFC  21.07.2023, 20:24
@Gnurfy

Ja, so funktionieren Hilfsseiten, eine falsche Antwort wird korrigiert, ebenso wie die Iterationen in einem Wiki, nur halt als offene Diskussion.

Meistens wird zumindest versucht in einer Diskussion die Netiquette zu wahren, wie es sich auf eine Q&A Plattform gehört, manche, gerade neuere Member, scheinen mit letzterem aber Probleme zu haben.

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