ist es rechtlich zulässig, Klimaaktivist*innen von der Straße wegzuziehen (wenn sie nicht angeklebt sind)?

16 Antworten

Nein.

Im Rahmen der Notwehr kann man solche Angreifer u.U. auch töten. Das hängt halt von der Situationsdynamik des konkreten Falls ab.


Frank6188  09.12.2022, 14:56

So ein Blödsinn.

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Atzej  09.12.2022, 16:11
@Frank6188

Wie gesagt hängt das von der konkreten Situationsdynamik ab. Jedenfalls hat schlicht niemand das Recht, eigenmächtig gewalttätig auf Klimaaktivisten loszugehen. Wer das außer der Polizei tut, setzt sich sofort ins Unrecht und begründet damit immer ein Notwehrrecht bei dem Angegriffenen.

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Frank6188  09.12.2022, 17:21
@Atzej

Um per Notwehr jemand töten zu dürfen, bedarf es eines Angriffs mittels einer Waffe, wie ein Messer und dergleichen.

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Atzej  09.12.2022, 18:02
@Frank6188

Nicht nur. Auch eine mutmaßliche Tötungsabsicht ohne Waffe berechtigt dazu.

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Nein du darfst niemanden einfach so anfassen. Außer es ist ein Notstand z.B. der Blockiert einen Krankenwagen der da durch muss oder ähnliches aber das ist dann ein Sonderfall. Generell nein.

Als Zivilist hat man Niemand anderen anzufassen.

Könnte man natürlich auslegen als "da kam ein Auto und ich wollte helfen" ;)

Das ist keine Notwehrsituation in der sowas möglich wäre. Es muss ganz einfach das Eintreffen der Polizei abgewartet werden.

damit muss der Aktivist rechnen, er kann sein Verhalten ja selbst steuern und ist kein Kleinkind mehr. Eigentlich kann er in Deutschland noch ganz gechillt sein, in anderen Ländern würde man auf ihn einprügeln.


jule2204  02.12.2022, 19:50

Oder von der Straße reißen. Ohne die angeklebten Körperteile vorher zu lösen.

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CliffBaxter  02.12.2022, 19:52
@jule2204

ja auch das ist zu befürchten. Also die nutzen die Milde unseres Systems schon in einer Blauäugigkeit und Selbstverständlichkeit aus, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann.

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