Ist es möglich, dass eine psychische Verdachtsdiagnose meine Chancen auf eine Annahme bei der Polizei beeinträchtigen oder sogar verwehren? ?
Ich hatte ein Erstgespräch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie & erhielt daraufhin einen Bericht mit dem Verdacht auf eine leichte depressive Episode, nur weil ich nicht mit der Therapeutin sympathisierte. Zwei Jahre später ging ich erneut zu einem Erstgespräch, und im Bericht stand, dass keine Auffälligkeiten vorlagen. Ich hatte mit dieser Therapeutin sympathisiert und verhielt mich dementsprechend offener. Nun habe ich Bedenken, dass diese kleine Sache mir meine Traumberufung verwehren könnte.
3 Antworten
Von einer Verdachtsdiagnose muss man gar nichts sagen. Weglassen.
Gruß S.
wenn keine eindeutigen Symptome vorlagen, dann sollte das keine Rolle spielen... besonders wenn du minderjährig warst... bei Minderjährigen kann man eigentlich keine psychische oder Verhaltens-Störung diagnostizieren... da stellt sich der Stoffwechsel noch auf „Erwachsen“ um... das ist bei allen etwas wild...
Du musst alle deine Ärzte der letzten 5 Jahre aufsuchen und diese müssen Befunde einreichen, du musst sie somit von der Schweigepflicht entbinden.
Bei Therapien womöglich auch.
Aber wenn es bei dir nicht exakt diagnostiziert ist, dann sollte dem eigentlich nichts im Wege stehen.
Ich meine aber, dass es ein Ausschlusskriterium ist, wenn beispielsweise jemand versucht hat Suizid zu begehen.