Ist es illegal, ein Passwort zu erraten?
Und dann in E-Mails zu stöbern.
Ist das ein Straftatbestand? Könnte ich dafür belangt werden?
8 Antworten
Ja, könntest du.
Nur weil du ein Passwort kennst, bedeutet es nicht, dass du das Recht an fremden Daten hast.
Erlangst du Zugriff dazu, darfst du diesen nicht nutzen. Tust du es trotzdem, machst du dich strafbar. Welche gesetze da genau gelten, kann ich dir aber nicht sagen.
ja doof ist das. Aber das berechtigt niemals fremde Daten zu durchstöbern :)
Nur weil jemand so "doof" ist, und sein Auto nicht abgeschlossen hat, darfst du ja auch nicht einfach die Tür öffnen und dich hinein setzen. (Von Diebstahl will ich gar nicht erst anfangen)
Nein, darfst du ebenfalls nicht.
Das laufen lassen des Motors ist zwar ebenfalls nicht erlaubt, wenn man das Fahrzeug verlässt, doch erlaubt ein vergehen nicht automatisch ein weiteres.
Auch hierzu bekommst du ein Beispiel:
Nur weil der Dieb die Tasche der alten Lady geklaut hat, darfst du sie nicht automatisch dem Dieb abnehmen.
ich finde wir sollten nicht anfangen, das Strafmaß in irgend einer form von der Mitschuld abhängig zu machen. Auch wenn die Strafe evtl. dadurch geringer ausfallen würde, macht es das eben noch immer nicht legal.
Ok, aber jetzt will ich aber doch noch was machen dürfen: Ich darf ihn aber festhalten, damit er nicht weglaufen kann.
Ja, ich bin kein Rechtsanwalt, aber das wäre okay denke ich.
Einbrechen nicht, aber wenn jemand die Türe absichtlich offen lässt, sprich 123456 verwendet,
Dann ist die Türe nicht offen, sondern nur schlecht gesichert. Du überwindest eine Sicherung, auch wenn Dich das nicht viel Mühe gekostet hat.
Dummes Zeug. Eine unverschlossene Tür entspräche KEINEM Passwort. Ein mieses Schloß einem schlechtem Passwort. Beides gibt nicht das Recht, dort einzudringen. Dacon mal abgesehen wird 123456 schon lang nirgends mehr akzeptiert. Dein Vergleich hinkt nicht, er ist Beinamputiert.
Kurzum: Ja, es ist Strafbar.
Lange Antwort: Unter "Hacking" versteht das Gesetz "sich unbefugt Zugang zu einem geschützten Bereich verschaffen".
Wenn Du Dich ohne Erlaubnis in den Email Account einer anderen Person einloggst, dann ist das ein unbefugter Zugang.
Da der Zugang ein Passwort benötigt, ist er auch geschützt.
Vor dem Gesetz ist es völlig egal wie Du Dir Zugang verschafft hast.
Es ist vergleichbar mit dem Einbruch in ein fremdes Haus.
Es ist egal, ob Du ein Fenster aufgehebelt, das Schloss an der Tür geknackt oder dem Besitzer den Schlüssel abgenommen hast.
Das Eindringen in das Haus bleibt verboten, völlig egal wie Du es angestellt hast.
Das wäre ausspähen von Daten.
Das ist strafbar
Ja, auch wenn ein fremdes Auto oder Haus offen isr, darfst Du das was drinnen ist nicht mitnehmen.
Das wäre eine Straftat gemäß § 202a STGB
Ausspähen von Daten(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Ich finde das unfair, dass das auch gilt, wenn der Nutzer so doof ist, und so ein Standard Passwort genommen hat. (Computerzeitungen veröffentlichen regelmäßig so Ranglisten für ... 123456 ist glaube das beliebteste)