Ist es erlaubt bei einem Gültigen Kennzeichen (Kleinkraftrad bis 45 kmh) ohne Versicherungsschein zu fahren?

4 Antworten

Zunächst mal die gute Nachricht, denn ab dem 01.03.2024 brauchst du ohnehin ein neues Versicherungskennzeichen, wobei du dann natürlich den Versicherungsschein auf deinen Namen ausstellen lässt.....

Beim Kauf deines Rollers hätte der Halterwechsel der bisherigen Versicherung mitgeteilt werden müssen, die dann einen neuen Versicherungsschein - auf deinen Namen - ausgestellt hätte.

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann frage den bisherigen Halter mal nach dem Versicherungsschein, wobei du das natürlich schon beim Kauf hättest machen sollen/können.....

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

...naja, du könntest das Kennzeichen woanders gestohlen haben. Und im Falle eines Unfalls ist es nicht das Schlechteste, zu wissen, WO man überhaupt versichert ist...also ich denke, der Schein ist notwendig.

Nein, aber Kennzeichen und Versicherung laufe ja sowieso am 29.02. aus. Am 01.03. beginnt das neue Versicherungsjahr.

Nein. Vom Versicherer muss ein neuer Versicherungsschein auf deinem Namen ausgestellt werden.