Ist es eine beleidigung als pornodarstellerin bezeichnet zu werden?

7 Antworten

Guten Tag!

Unter moralischen Aspekten ist das sicherlich als eine Beleidigung zu sehen. Dadurch wird gerade die Person mit dieser Bezeichnung als eine Person ,,herabgesetzt", die in Erotikfilmen sexuelle Praktiken ausübt mit dem Ziel, Stimulation und Erregung beim Betrachter auszulösen. Reduziert wird die Person somit auf die Tätigkeit im sexuellen Bereich!

Strafrechtlich sieht das ganze schwierig aus. Die Beleidigung ist ein Ehrdelikt und steht nach § 185 StGB unter Strafe. Unter einer Beleidigung versteht man, dass der Beleidiger die persönliche Ehre eines anderen in nicht unerheblicher durch Kundgabe deren Missachtung oder Nichtachtung verletzt, die mittels einer verbalen Äußerung oder einer Tätlichkeit zum Ausdruck gebracht wird! Abzustellen ist dabei nicht auf das subjektive Empfinden des Opfers, d.h. ob das Opfer die Beleidigung als Beleidigung empfindet. Der Inhalt muss objektiv (also allgemein) einen beleidigenden Inhalt darstellen, sprich: es muss geeignet sein, die persönliche Ehre objektiv in nicht unerheblicher Weise zu verletzen. Das ist hier mit der Bezeichnung ,,Pornodarstellerin" fraglich:

Einerseits kann man auf das oben Erwähnte verweisen. Pornodarstellerinnen üben in ihrem Beruf sexuelle Praktiken aus. Dies dient dem Zweck, beim Zuschauer eine sexuelle Erregung oder Stimulation auszulösen. Die Darstellerinnen und Darsteller üben unterschiedliche Praktiken im Bereich der Erotik aus. Durch die Äußerung wird die Person als Sexualdarstellerin im Bereich der Erotik eingeordnet und als Symbol des sexuellen Lustgewinns abgestuft!

Andererseits ist das im Rahmen des § 185 StGB abzulehnen: Der Täter muss nämlich mit der Äußerung den Willen haben, das Opfer in nicht unerheblicher Weise in der persönlichen Ehre zu beeinträchtigen. Das liegt dann vor, wenn durch die Äußerung objektiv ein mindernder Mangel beim Opfer zum Ausdruck gebracht wird und dies grob herabwürdigend ist. Eine Sexualbeleidigung gibt es im Gesetz nicht!

--> Sie wurden hier mit einer Pornodarstellerin gleichgesetzt! Pornodarsteller:innen drehen filme, die der Allgemeinheit zur sexuellen Lust zugänglich gemacht wird (siehe oben). Ob die Bezeichnung als grob herabwürdigend im Rahmen der Beleidigung zu qualifizieren ist und einen mindernden Mangel begründet, ist eher abzulehnen. Bei ,,Fli**chen" oder ,,H**e" definitiv ja. Der Angriff auf die persönliche Ehre, in der Sie mit einer Pornodarstellerin gleichgesetzt werden, ist objektiv betrachtet als geringfügig anzusehen. Das wäre vergleichbar mit: ,,geile Ti**en", was hierbei sogenanntes ,,Catcalling" ist, das keine Strafbarkeit im Strafgesetzbuch kennt. Es ist höchstens unhöflich beziehungsweise ein unorthodoxes Kompliment!

Moralisch verwerflich, strafrechtlich jedoch unerheblich!

Deswegen wäre hier zu sagen, dass die Äußerung strafrechtlich keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt darauf an, wenn Du gern mal in einem Porno mitmachen möchtest, ist es keine Beleidigung

Eine Beleidigung ist es dann, wenn du es so diese wertest. Du bestimmst immer den Wert dessen, was andere sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gewöhnlich gilt es negativ

das mag bizarr sein, weil unter der Hand und eigentlich ganz gerne Porno geschaut wird.
erst mal dissen, später eifrig gucken: das ist Doppelmoral

also für mich wäre es keine Beleidigung weil die haen ja auch ein gewisses talent.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin für das Thema ein guter Ansprechpartner