Ist der Tatbestand Diebstahl vollendet, wenn man nachträglich bezahlt im Einzelhandel?

3 Antworten

Der Diebstahl ist vollendet, wenn der Täter mit dem Diebesgut die Kasse passiert ohne zu zahlen

nachträgliches zahlen ändert daran nichts


Grinzz  27.02.2022, 16:21

Streng genommen ist der Diebstahl bereits vollendet, wenn das Diebesgut in die Tasche/den Rucksack o.Ä. gesteckt wird. Denn damit wird eine neue Gewahrsamssphäre geschaffen, welche die Wegnahme abschließt.

Das Passieren des Kassenbereiches dient eigentlich nur dem Nachweis der Zueignungsabsicht. Aber theoretisch ist der Diebstahl schon zuvor vollendet.

Aber das ist Klugscheißerei, das gebe ich zu 😅😝

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frodobeutlin100  27.02.2022, 16:25
@Grinzz

dann schau mal ins reale Leben .... viele Leute packen den Einkauf bereits im Laden in die eigene Einkaufstasche und räumen diese an der Kasse wieder aus ...

es kommt also auch auf den Vorsatz an

und der kristallisiert sich erst an der Kasse raus ...

der Dieb packt nichts aus ... genauso wie er es von Anfang an vorhatte ...

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Grinzz  27.02.2022, 16:33
@frodobeutlin100

Der Vorsatz ist aber doch bereits beim Einstecken vorhanden 😉 Das Passieren der Kasse ohne Bezahlung ist lediglich ein Nachweis für den Vorsatz. Es ist nicht der Vorsatz selbst.

Beispiel Mutprobe: Jemand soll als Mutprobe einen Schokoriegel aus dem Supermarkt stehlen. Er geht in den Supermarkt, steckt den Riegel in die Innentasche seiner Jacke und schleicht durch den Laden, um diesen unauffällig wieder verlassen zu können. Gleichzeitig geht der Anstifter zum Ladendetektiv und verpetzt den Schokoriegel-Einstecker, welcher noch vor der Kasse aufgehalten wird. Diebstahl ja oder nein?

Ganz klar: Der Diebstahl ist bereits abgeschlossen. Der Nachweis des Vorsatzes kann hier über den Anstifter geführt werden. Ein Passieren der Kasse ist nicht erforderlich.

Aber wie gesagt: Ich spreche vom rechtstheoretischen Teil, du argumentierst von der praktischen Seite. In der Praxis kommt der von mir beschriebene Fall kaum vor. Daher ist das Passieren der Kasse für den Nachweis des Diebstahlsvorsatzes schon wichtig. Andernfalls kann ja jeder (unwiderlegbar) behaupten, dass er die Ware noch bezahlen wollte.

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frodobeutlin100  27.02.2022, 16:38
@Grinzz

beweisen kann man den Vorsatz erst ab der Kasse

was sich der Täter wohl beim Einstecken gedacht hat, lässt sich wohl kaum beweisen ...

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Grinzz  27.02.2022, 18:39
@frodobeutlin100

Was sich der Täter gedacht hat, lässt sich immer nur durch Rückschlüsse aus äußeren Umständen ableiten. Immer. Das kann das Verhalten an der Kasse sein, es kann aber auch etwas anderes sein.

Beispiel: Der Täter knibbelt im Laden das Preisschild einer Kaugummipackung ab und entnimmt ein Kaugummi, um es wegzuwerfen. Dann wird er (vor der Kasse) vom Detektiv angesprochen. Hier gibt es keinerlei Schwierigkeiten mit dem Nachweis des Vorsatzes.

Ergo: Es ist ein Streit um des Propheten Bart, aber es bedarf für den Ladendiebstahl nicht dem Passieren der Kasse.

Im Ergebnis aber egal, weil es für die Frage von untergeordneter Relevanz ist.

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Der Diebstahl ist vollendet, wenn er vollendet ist. Was danach passiert ist irrelevant.

Wenn du jedoch von Anfang an vor hattest es zu bezahlen, dann ist es kein Diebstahl.

Zum Zeitpunkt des Diebstahls ja.


Kevin95171 
Fragesteller
 27.02.2022, 11:12

Aber wenn man es doch danach bezahlt ?

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Kevin95171 
Fragesteller
 27.02.2022, 11:23

Weil bei einen diebsthal macht die Firma ja verlust. In dem Fall ja nicht.

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dBusinesscoach  27.02.2022, 11:24
@Kevin95171

Darum geht es nicht. Diebstahl bleibt Diebstahl auch wenn er im Nachhinein wieder "gut gemacht" wurde.

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